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Staatskanzlei Luzern

Kantonale Lösung für den Nichtraucherschutz

Luzern (ots)

Nach einer vorläufig gescheiterten Lösung des
Nichtraucherschutzes auf Bundesebene will der Luzerner Regierungsrat
eine kantonale Lösung vorantreiben.
Anfang November 2006 erklärte der Luzerner Kantonsrat zwei
Motionen zum Nichtraucherschutz als erheblich. Da auf Bundesebene ein
neues Gesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen beraten wurde, hat
der Luzerner Regierungsrat mit einer kantonalen Vorlage vorläufig
zugewartet.
Nachdem in der laufenden Sommersession der Nationalrat an seinen
Differenzen zur ständerätlichen Lösung festgehalten hat, will der
Luzerner Regierungsrat eine eigene kantonale Lösung vorantreiben. Auf
der Linie des ständerätlichen Lösungsvorschlages soll ein Entwurf zu
einer Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben
werden. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes soll voraussichtlich am
1. Juli 2009 in Kraft treten.

Kontakt:

Dr. Markus Dürr, Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und
Sozialdepartementes
Tel.: +41/41/228'60'81

Dr. Rolf Frick, Leiter der Abteilung Rechtsdienst des Gesundheits-
und Sozialdepartmentes
Tel.: +41/41/228'60'87

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