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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Verkehr mit Abfällen wird neu geregelt

Bern (ots)

Der Verkehr mit Abfällen soll administrativ
vereinfacht und ein Online-Begleitschein ein-geführt werden. Dies 
sieht die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vor, 
die Bundesrat Moritz Leuenberger in die Vernehmlassung geschickt 
hat. Nebst organisatorischen Erleichterungen enthält die VeVA auch 
die geltenden Kontrollvorschriften für die Entsorgung von 
Elektronik- und Elektroschrott sowie neu für Pneus, Altholz und 
Altfahrzeuge.
Mehr als 100'000 kleine und mittlere Unternehmen sowie Grossbetriebe 
geben in der Schweiz jährlich rund 1.1 Mio. Tonnen Sonderabfälle zur 
Entsorgung ab. Für den Transport zu den 600 bewilligten 
Sonderabfall- Entsorgern werden Begleitscheine verlangt, damit die 
umweltverträgliche Entsorgung sichergestellt ist. Zu den 
Sonderabfällen gehören z.B. Altöl, Autobatterien, Farbreste oder 
Asche aus den Filtern von Kehrichtverbrennungsanlagen.
Seit 1986 kontrolliert die Schweiz die Entsorgung von 
Sonderabfällen. Die entsprechende Verordnung über den Verkehr mit 
Sonderabfällen (VVS) hat wesentlich zur Qualitätsverbesserung in der 
Abfallwirtschaft beigetragen. Das heutige Kontrollsystem hat sich 
bewährt und bleibt auch in Zukunft bestehen. Die in die 
Vernehmlassung geschickte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen 
VeVA, welche die VVS ersetzen soll, sieht jedoch administrative 
Vereinfachungen für Kleinmengen und Warenretouren vor und will den 
von der Industrie lange erwarteten Online-Begleitschein einführen. 
Zudem wird die bisherige Liste der Sonderabfälle mit dem 
Abfallverzeichnis der EU harmonisiert. Die Vernehmlassungsfrist 
läuft Ende März 2003 ab.
Vorschriften für andere Abfallarten Die neue Verordnung enthält 
nicht nur die Vorschriften für Sonderabfälle, sondern auch für 
andere Abfallarten, deren Entsorgung aus Gründen des Umweltschutzes 
beaufsichtigt werden muss. Neu brauchen Betriebe, die Altholz, 
Pneus, Autowracks, alte Kabel oder vermischten Metallschrott 
entsorgen eine Bewilligung des Kantons, wie sie heute bereits von 
den rund 200 Entsorgungsbetrieben von Elektronik- und Elektrogeräten 
verlangt wird. Im Inland sind für den Transport dieser anderen 
Abfallarten zur Entsorgungsstelle keine Begleitscheine nötig.
Die Totalrevision der 16-jährigen VVS fasst nicht nur die nationalen 
Kontrollvorschriften in einer Verordnung zusammen. Integriert werden 
auch internationale Abkommen im Abfallbereich, das "Basler 
Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden 
Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" aus dem Jahr 
1989 und die OECD-Beschlüsse zur Kontrolle der Abfallentsorgung. 
Konkretisiert wird namentlich auch das vom Bundesrat bereits 
beschlossene Verbot, Abfälle in Staaten ausserhalb der OECD zu 
exportieren
Die Kontrolle von Abfallexporten und -importen bleibt grundsätzlich 
Aufgabe des BUWAL, das heute pro Jahr ca. 600 Anträge für 
Sonderabfälle, Altholz, Klärschlamm, Tiermehl und Elektronikschrott 
bearbeitet. Abfallexporte werden nur bewilligt, wenn das 
Bestimmungsland der OECD angehört und die umweltverträgliche 
Verwertung oder Entsorgung im Ausland sichergestellt ist. Die 
Fristen und formalen Voraussetzungen werden mit denjenigen der EU 
harmonisiert. Eingeführt wird schliesslich auch eine Aufsicht über 
Firmen, die von der Schweiz aus Abfallexporte zwischen Drittstaaten 
organisieren.
Bern, 14. November 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Mathias Tellenbach, Chef Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, 
BUWAL, 031 322 93 10
Beat Frey, Sektion Industrie und Gewerbeabfälle, BUWAL, 031 322 69 61
Beilagen:
Vernehmlassungsunterlagen
Internet:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/index.html

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