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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Auflage des GGA-Gesuchs für "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse neuchâteloise"

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um Registrierung einer geschützten geografischen Angabe (GGA) für “Saucisson neuchâtelois” und "Saucisse neuchâteloise" im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Association Neuchâteloise des Maîtres Bouchers (ANMB).

"Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" bezeichnen 
eine geräucherte Wurstware, die im Kanton Neuenburg aus Schweizer 
Schweinefleisch hergestellt wird. Die typische Eigenschaft dieser 
beiden Erzeugnisse besteht in der Verwendung von Rindskranzdärmen 
für die "Saucisse neuchâteloise" und von Rindsmitteldärmen für die 
"Saucisson neuchâtelois".
Die Bezeichnungen "Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson 
neuchâtelois" wurden erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts 
verwendet. Diese Art der Haltbarmachung von Schweinefleisch beruht 
jedoch auf einer älteren Tradition der Herstellung von Hauswürsten. 
Die "Saucisson neuchâtelois" und die "Saucisse neuchâteloise" 
gehören zur berühmten "Torrée", bei der man die Würste in der Glut 
kocht.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen 
Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen 
Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren 
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft 
bestimmt werden. Für das Register der Weinbezeichnungen sind die 
Kantone zuständig. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den 
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets 
benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. 
Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Personen 
mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können binnen 
einer Frist von drei Monaten Einsprache erheben.
Das Register zählt heute elf Eintragungen: Nämlich drei GGA 
(Bündnerfleisch, Saucisse d’Ajoie, Walliser Trockenfleisch) und 
acht AOC (Abricotine, L'Etivaz, Rheintaler Ribel, Eau-de-vie de 
poire du Valais, Formaggio d’alpe ticinese, Gruyère, Tête de Moine, 
Fromage de Bellelay, Sbrinz)
Für weitere Auskünfte:
Benoît Messerli, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 
031 322 25 78
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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