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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Auflage des AOC-Gesuchs für "Cardon épineux genevois"

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für “Cardon épineux genevois” im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Association Cynara.

Das Eintragungsgesuch behält die Verwendung der Bezeichnung "Cardon 
épineux genevois" dem in Genf und gemäss den Anforderungen des 
Pflichtenhefts produzierten Kardy vor. Kardy ist ein kräftig 
wachsendes Blattstielgemüse. Nach dem Edikt von Nantes (1685) 
liessen sich Protestanten in Plainpalais nieder, die sich auf den 
Gemüseanbau verstanden. Sie züchteten die Kardysorte "Cardon argenté 
épineux de Plainpalais", die einzige für "Cardon épineux genevois" 
zugelassene Sorte. Mit der Ursprungsbezeichnung soll der Kardy 
sowohl als frisches Gemüse in ganzer und geschnittener Form als auch 
als Konservengemüse geschützt werden.
Der Kardy wird in den Genfer Haushalten traditionsgemäss im Dezember 
anlässlich der Escalade und der Festtage aufgetischt. Er ist das 
erste Gemüse, für das ein AOC-Gesuch eingereicht worden ist. Mit dem 
Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen 
sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und 
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. 
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. 
Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten des entsprechend 
definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Sie müssen sich an 
ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche 
werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen 
Interesse sowie die Kantone können innert drei Monaten Einsprache 
erheben.
Das Register zählt heute elf Eintragungen: Abricotine (AOC), 
L'Etivaz (AOC), Rheintaler Ribel (AOC), Bündnerfleisch (GGA), 
Eau-de- vie de poire du Valais (AOC), Formaggio d’alpe ticinese 
(AOC), Gruyère (AOC), Tête de Moine bzw. Fromage de Bellelay (AOC), 
Saucisse d’Ajoie (GGA), Sbrinz (AOC) und Walliser Trockenfleisch 
(GGA).
Für weitere Auskünfte:
Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft, 
Tel. 031 324 25 26
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 
031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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