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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative "JA zu Bargeld"

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. September 2026, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative "JA zu Bargeld" verabschiedet.

Die Regierung hat gemäss dem Volksrechtegesetz vom Volk angemeldete Initiativbegehren auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz eingehalten werden.

Die Regierung kommt nach Abschluss der Vorprüfung zum Schluss, dass das Initiativbegehren weder mit der Verfassung noch mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt.

Die Regierung hat aufgrund der besonderen rechtlichen Komplexität ein unabhängiges Expertengutachten eingeholt. Darauf basierend kommt die Regierung zusammenfassend zum Ergebnis, dass die Volksinitiative "JA zu Bargeld" gemäss ihrem Wortlaut nicht mit der von der Verfassung geschützten Handels- und Gewerbefreiheit sowie nicht mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitssatz vereinbar ist. Ebenso ist die Initiative nicht mit den Verpflichtungen Liechtensteins aus dem Währungsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbar. Schliesslich ist die vorgeschlagene Regelung nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbar und könnte in Zukunft zu Konflikten mit dem EWR-Geldwäschereirecht führen.

Die Regierung weist im Rahmen ihrer inhaltlichen Stellungnahme jedoch auf die grosse Bedeutung von Bargeld und dessen wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen hin. Die Regierung nimmt das mit der Initiative verfolgte Anliegen zum Anlass, die bestehenden Rahmenbedingungen für den Zugang zu, die Nutzung und die Akzeptanz von Bargeld in Liechtenstein zu prüfen.

Die Initiativvorlage wurde legistisch geprüft und die notwendigen Korrekturen ausgewiesen. Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li

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