Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet im Rahmen des 20. Sanktionspakets die Liste sanktionierter Personen und Organisationen aus.
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am 28. April 2026 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Mit dieser Anpassung wurde ein erster Teil des 20. Sanktionspakets gegenüber Russland, das der Rat der Europäischen Union am 23. April 2026 verabschiedet hatte, autonom nachvollzogen. Damit setzt die Regierung ihre bisherige Sanktionspolitik konsequent fort.
Die Staats- und Regierungschefs der EU konnten sich am 23. April 2026 auf das 20. Sanktionspaket gegen Russland verständigen. Dieses richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und stellt eine Reaktion der EU-Mitgliedstaaten auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf den mangelnden Willen der russischen Regierung dar, ernsthafte Verhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen.
Im Rahmen des Pakets hat die EU Finanz- und Reisesanktionen gegen 37 Personen und 80 Organisationen verhängt, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen, an der gezielten ideologischen Beeinflussung deportierter ukrainischer Kinder beteiligt sind oder am Diebstahl des ukrainischen Kulturerbes mitwirken. Die Regierung hat am 28. April 2026 beschlossen, diese Listungen in die nationale Sanktionsverordnung zu übernehmen.
Gleichentags hat die Regierung eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Mit dieser Anpassung wurden die von der EU erlassenen Finanz- und Reisesanktionen gegen drei juristische Personen autonom nachvollzogen. Die restriktiven Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit dem die EU sicherstellen will, dass die gegenüber Russland verhängten Sanktionen nicht über Belarus umgangen werden können.
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