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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beschliesst neue Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 24. Februar 2026, die neue Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren beschlossen. Sie tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die bestehende und gelebte Praxis, öffentliche Vernehmlassungen zu Gesetzesentwürfen durchzuführen und die eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen, gewährleistet ein hohes Mass an Transparenz. Diese Praxis, welche sich bisher auf Grundsatzbeschlüsse der Regierung stützt, wird beibehalten und nun in einer Verordnung konsolidiert.

Wie bisher gilt die Verordnung für jene Vernehmlassungsverfahren, die von der Regierung eröffnet werden und Gesetzesvorlagen der Regierung betreffen. Ausnahmsweise ist auch bei anderen Vorhaben der Regierung eine Vernehmlassung möglich, sofern dies von der Regierung beschlossen wird. Vernehmlassungen bleiben damit ein wichtiges Instrument, um interessierte Kreise und deren Sichtweisen frühzeitig bei der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Landes einzubeziehen.

Mit dem Erlass der neuen Verordnung wird auch eine Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) umgesetzt, welche diese im ihrem Evaluationsbericht für Liechtenstein im Rahmen der V. Evaluationsrunde ausgesprochen hat.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li

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