Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Dabei bleibt der Sinn und Zweck des Gesetzes, wonach die Finanzierung für verbotenes Kriegsmaterial verboten ist, unangetastet.
Liechtenstein nimmt im europäischen Kontext derzeit allerdings eine Sonderrolle ein, wenn es um die Strafbarkeitsschwelle bei Delikten rund um das Finanzierungsverbot von verbotenem Kriegsmaterial geht. So untersagt das liechtensteinische Kriegsmaterialgesetz sowohl die direkte als auch die indirekte Finanzierung der Entwicklung, Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial ("Finanzierungsverbot"), wobei ein Verstoss gegen das Finanzierungsverbot in Liechtenstein bereits bei bedingtem Vorsatz ("Eventualvorsatz") strafbar ist. Ein aktueller Rechtsvergleich hat gezeigt, dass Liechtenstein mit der Erfassung des "Eventualvorsatzes" als subjektives Tatbestandsmerkmal bei solchen Delikten strenger als die Nachbarländer Schweiz und Österreich sowie andere europäische Staaten ist.
Mit der gegenständlichen Vorlage soll daher die Strafbestimmung in Art. 29b KMG betreffend die Verletzung des Finanzierungsverbotes von verbotenem Kriegsmaterial dem europäischen Standard angeglichen und der subjektive Tatbestand auf das Erfordernis der "Wissentlichkeit" angepasst werden.
Unverändert bleibt dabei der materielle Schutzzweck des Kriegsmaterialgesetzes: Das Finanzierungsverbot für verbotenes Kriegsmaterial gilt weiterhin uneingeschränkt fort.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.bua.llv.li bezogen werden
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