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Fürstentum Liechtenstein

Tabakerzeugnisse sollen in Liechtenstein künftig erst ab 18 Jahren erlaubt sein

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. Juli 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) verabschiedet. Das Schutzalter wird dabei von 16 auf 18 Jahre erhöht. Zudem werden Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen aktualisiert.

In Liechtenstein sind die Ab- und Weitergabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren aktuell verboten. Unter 16-Jährigen ist es nicht erlaubt, Tabakwaren zu besitzen oder zu konsumieren. Liechtensteins Nachbarländer Österreich und die Schweiz haben dieses Schutzalter 2019 respektive 2024 auf 18 Jahre erhöht. Die Regierung erachtet einen solchen Schritt ebenfalls als sinnvoll..

Gleichzeitig werden die als nicht mehr zeitgemäss und als unzureichend angesehenen Bezeichnung "Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakwaren)" durch die Bezeichnung "Tabakprodukte und elektronische Zigaretten" ersetzt. Im Zuge dessen werden sie erstmals im Kinder- und Jugendgesetz definiert.

Der Landtag wird voraussichtlich im September über die Vorlage befinden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
gesellschaft@regierung.li

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