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Fürstentum Liechtenstein

Bewährte Versorgung medizinischer Notfälle in Liechtenstein wird weitergeführt

Vaduz (ots)

Das Notfallwesen wird gemäss Entscheidung der Regierung weiterhin durch das Landesspital und den Rettungsdienst des Liechtensteinischen Roten Kreuzes sowie ergänzend durch die Rettung St. Gallen und die AP3 Luftrettung in Liechtenstein abgedeckt.

Ein qualifizierter Notarzt bzw. eine qualifizierte Notärztin der Rettung St. Gallen oder der AP3 Luftrettung Liechtenstein wird seit dem 1. Juli 2023 in definierten medizinischen Notfällen zusätzlich zum Rettungsdienst des Liechtensteinischen Roten Kreuzes aufgeboten. Diese Regelung hat sich bewährt und wird deshalb über das Jahr 2023 hinaus weitergeführt.

Kriterien für die Notfallorganisation aufgestellt

Die Auslagerung der Notarztarzteinsätze an externe Partner erfolgte im Zuge einer gesamtheitlichen Überprüfung der Notfallorganisation in Liechtenstein durch die Regierung. Basierend auf einem Konzept, welches das Landesspital gemeinsam mit dem Roten Kreuz und der Ärztekammer ausgearbeitet hat, sowie unter Beizug externer Expertise hat die Regierung im November Qualitäts- und Anforderungskriterien für die Notfallorganisation zur Kenntnis genommen. Damit wurden zum ersten Mal Kriterien für Notarzteinsätze in Liechtenstein definiert.

Landesspital und Rettungsdienst des Roten Kreuzes bleiben die zentralen Institutionen

Die Betreuung und Behandlung von Notfällen wird unverändert in bewährter Weise durch Rettungsfahrzeuge und Dipl. Rettungssanitäter des Roten Kreuzes vor Ort sowie im Landesspital durch Spezialistinnen und Spezialisten der Notfallstation an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr gewährleistet. Das Landesspital erbringt zudem weiterhin den bereits im Februar 2022 übernommenen ehemals ärztlichen Notfalldienst. Das Landesspital steht damit allen Personen ausserhalb der Öffnungszeiten der Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft als Anlaufstelle zur Verfügung, auch für telefonische Beratungen.

Notarzteinsätze extern sichergestellt

Für Notarzteinsätze wird, wie seit dem 1. Juli als Pilotversuch umgesetzt, von der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei in definierten Fällen zusätzlich zum Rettungsdienst des Liechtensteinische Roten Kreuzes jene externe Organisation aufgeboten, welche am schnellsten vor Ort ist. Die Partner für diesen Leistungsbereich sind die Rettung St. Gallen mit dem Standort Grabs und die AP3 Luftrettung Liechtenstein mit dem Standort Balzers, welche diesen Dienst jeweils mit eigenen Einsatzfahrzeugen wahrnehmen. Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen hat sich bewährt und entspricht den nun verabschiedeten Qualitätsvorgaben gemäss Kriterienkatalog.

Die Abdeckung über diese externen Partner betrifft ausschliesslich Einsätze, bei denen vor Ort ein Notarzt hinzugezogen werden muss. Die Entscheidung der Regierung tangiert die Leistungsbereiche des Liechtensteinischen Roten Kreuzes, des Landesspitals und der Arztpraxen nicht.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li

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