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Fürstentum Liechtenstein

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. Juli 2023 die Postulatsbeantwortung zur Schaffung einer Liechtensteinischen Erdbebenversicherung verabschiedet.

Vaduz (ots)

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2022 das Postulat zur Schaffung einer Liechtensteinischen Erdbebenversicherung mittels eines Systems einer Obligatorischen- oder einer Eventualverpflichtung an die Regierung überwiesen.

Die Postulatsbeantwortung der Regierung zeigt auf, dass Gebäude in Liechtenstein zwar obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind und das Land zur Abdeckung dieses Risikos sich dem Elementarschadens-Pool (ES-Pool) der Schweiz angeschlossen hat, jedoch Erdbeben von einem solchen Versicherungsschutz nicht mitumfasst sind.

In Liechtenstein kann es jederzeit zu kleineren und grösseren Erdstössen kommen, wie zuletzt Anfang Juni 2022. Beben der Stärke 6.0 und höher sind hingegen seltener und treten statistisch nur alle 670 bis 1'000 Jahre auf. Dennoch stellen Erdbeben mit das grösste Elementarschadenrisiko in Liechtenstein dar.

Da für Liechtenstein nach wie vor ein flächendeckender Versicherungsschutz für solche Naturphänomene fehlt, hat die Regierung geprüft, ob ein System einer Obligatorischen oder einer Eventualverpflichtung wie von den Postulanten vorgeschlagen möglich ist und mit welchen Kosten eine solche Lösung verbunden wäre.

Die Prüfung der Variante Eventualverpflichtung hat ergeben, dass aufgrund der geringen geografischen Ausdehnung Liechtensteins der Solidaritätsgedanke einer Versicherung nicht greifen kann. Hierfür wäre eine grössere Solidargemeinschaft nötig. Hinsichtlich einer obligatorischen Erdbebenversicherung lassen die durch den Schweizerischen Erdbebendienst (SED) zur Verfügung gestellten Daten keine Berechnung einer flächendeckenden obligatorischen Erdbebenversicherung zu. Hierzu wären zusätzliche Daten oder eine weiterführende Modellierung notwendig. Auch für diese Variante zeichnet sich jedoch ab, dass in Liechtenstein ein zu kleiner Solidaritätskreis gebildet werden kann und somit die Grundprinzipien einer Versicherungslösung nicht spielen können.

Auf Grund dieser Ergebnisse schlägt die Regierung vor, dass die Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung gegen Erdbebenschäden weiterverfolgt wird und hierzu ein möglicher Anschluss an die Schweiz - analog zum ES-Pool - geprüft werden soll.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 6447
simon.biedermann@regierung.li

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