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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Das Offenlegungsgesetz (OffG) dient grundsätzlich der Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), welche Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind regelt. Zuletzt wurde das OffG im Jahre 2016 einer umfassenden Revision zur Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie unterzogen. In der Zwischenzeit wurde die Transparenzrichtlinie erneut abgeändert. Auch hat sich seither das liechtensteinische Kapitalmarktrecht weiterentwickelt.

Aufgrund dieser Entwicklungen wurde eine Überprüfung des geltenden OffG vorgenommen und dabei ein Anpassungsbedarf festgestellt. Insbesondere im Verhältnis zu den Offenlegungspflichten gemäss der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) wurden Redundanzen festgestellt. Zudem soll im Hinblick auf das in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen, amtlich bestellten System (Officially Appointed Mechanism; "OAM") eine klare Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, damit ein solches System bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eingerichtet werden kann. Das System dient der Speicherung aller vorgeschriebenen Informationen, die der Öffentlichkeit und dem Europäischen elektronischen Zugangsportal bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) von Emittenten zugänglich zu machen sind.

Gleichzeitig mit den genannten Anpassungen soll auch die letzte Abänderung der Transparenzrichtlinie durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 betreffend die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; "CSRD") im OffG umgesetzt werden. Dabei sollen im OffG die erforderlichen Querverweise auf etwaige Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresfinanzbericht festgehalten werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt im EWR zugelassen sind, einschliesslich Emittenten aus einem Drittstaat, auch den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss der CSRD unterliegen.

Im Weiteren hat die Abänderung des OffG Anpassungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Übernahmegesetzes (ÜbG) zur Folge.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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