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Fürstentum Liechtenstein

Energievorschriften für Gebäude: Regierung verstärkt Massnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) verabschiedet. Damit werden die energierechtlichen Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich übernommen und die EWR-rechtlichen Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie II umgesetzt. Diese sehen massgebliche Verbesserungen für die Energieeffizienz von Gebäuden vor, vor allem im Bereich Wärmeerzeugung und Gebäudedämmung.

Einführung Photovoltaikpflicht

Gleichzeitig werden die vom Landtag am 6. April 2022 überwiesenen Motionen zur Photovoltaikpflicht auf Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten umgesetzt. Ab 1. Januar 2024 soll beim Neubau und bei Dachsanierungen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bestehen. Zudem sollen bis 2035 sämtliche bestehenden Nicht-Wohnbauten, namentlich Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude, mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Bislang werden erst circa 20 Prozent der geeigneten Dachflächen in Liechtenstein für die Erzeugung von Solarstrom genutzt. Mit der gesetzlichen Photovoltaikpflicht soll das ungenutzte Potential auf den Dächern weiter erschlossen werden. Zudem sollen baurechtliche Hürden abgebaut werden. "Mit dem Ziel der Harmonisierung der Gestaltungsrichtlinien bezüglich PV-Anlagen hat eine Arbeitsgruppe, in der sämtliche Gemeinden vertreten sind, bereits ihre Tätigkeit aufgenommen", informiert Graziella Marok-Wachter.

Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme

Öl- und Gasheizungen verursachen 35 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen in Liechtenstein. Über 70 Prozent der 11'000 Gebäude in Liechtenstein werden noch fossil, d.h. mit Öl oder Gas, beheizt. Die Gesetzesvorlage sieht daher vor, dass ab 1. Januar 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Im Fall des Ersatzes einer bestehenden Heizungsanlage ist der Umstieg auf ein umweltschonendes System nur dann verpflichtend, wenn es technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung darf weiterhin eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis drei Jahre nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor.

Attraktive finanzielle Förderungen des Landes und der Gemeinden

Die finanziellen Förderungen des Landes und der Gemeinden für Photovoltaikanlagen werden trotz verbindlicher Vorschriften fortgeführt. Mit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes per 1. Januar 2023 wird die attraktive Marktvergütung von überschüssigem Solarstrom, der ins Netz eingespiesen wird, fortgeführt und durch eine Mindestvergütung abgesichert. Ebenso soll der Austausch einer fossilen Heizung bei bestehenden Gebäuden bis 2030 weiterhin finanziell gefördert werden, hingegen soll bei Neubauten eine Förderung künftig entfallen. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, alte Öl- und Gasheizungen rasch auszuwechseln. Bereits heute unterstützen das Land und die Gemeinden den Umstieg auf umweltschonende Heizungen mit mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 15'000 Franken, für eine Luft-Wärmepumpe rund 12'000 Franken.

Verfahrensrechtliche Erleichterungen

Die Regierung hat bereits auf den 1. Januar 2023 die Vorschriften für die Förderung von umweltschonenden Heizsystemen vereinfacht. Die Gesetzesvorlage sieht darüber hinaus vor, dass für die Installation einer Luftwärmepumpe keine Baubewilligung mehr notwendig sein soll. Analog zu Photovoltaikanlagen in Bauzonen soll in Zukunft auch für Wärmepumpen nur noch das vereinfachte Anzeigeverfahren zur Anwendung kommen. Die Verfahrenserleichterung soll jedoch nicht zulasten der Rechte der Nachbarschaft gehen. Der Lärmnachweis für eine Luftwärmepumpe muss auch in Zukunft erbracht werden. Somit ist der Schutz vor unzulässigen Lärmimmissionen weiterhin sichergestellt.

Klimaneutralität bis 2050

Liechtenstein hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. Gemäss Klimastrategie 2050 sollen die inländischen CO2-Emissionen bereits 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. "Wenn wir unsere Klimaziele ernsthaft erreichen wollen, dürfen wir heute keine fossilen Heizungen mehr einbauen. Saubere, moderne Heizsysteme sind in den meisten Fällen langfristig günstiger als fossile Heizungen und lösen uns von der Abhängigkeit von ausländischem Öl- und Gas", sagt Umwelt- und Energieministerin Sabine Monauni. Ebenso sei die Photovoltaikpflicht ein wichtiges Instrument, um die Eigenversorgung mit Strom zu stärken.

Pressekontakt:

Ministerium für Wirtschaft, Inneres und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
markus.biedermann@regierung.li

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