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Fürstentum Liechtenstein

Änderung der Topographienverordnung und der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Designgesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen sowie der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Designgesetz verabschiedet.

Die geltende Topographienverordnung basiert auf der entsprechenden schweizerischen Verordnung, welche letztmalig im Oktober 2021 geändert wurde. Mit der nun vorgenommenen Abänderung der liechtensteinischen Topographienverordnung werden die notwendigen Anpassungen der schweizerischen Rezeptionsvorlage nachvollzogen.

Zudem wurde die Gebührenverordnung nach dem Designgesetz angepasst. Neu wurden Gebühren betreffend Übertragung oder Lizenz in die Verordnung aufgenommen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Gebühren sind im Designgesetz bzw. in der Designverordnung enthalten.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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