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Fürstentum Liechtenstein

Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und Festlegung des Mindestfinanzbedarfs und des horizontalen Ausgleichssatzes für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027

Vaduz (ots)

An ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. Oktober 2022 hat die Regierung den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs sowie des horizontalen Ausgleichssatzes für die Finanzperiode 2024-2027 genehmigt.

Handlungsbedarf aufgrund grosser Steuerkraftunterschiede

Nach diversen parlamentarischen Vorstössen und einer ersten Vernehmlassung im Jahr 2019 hat die Regierung das bestehende Finanzzuweisungssystem an die Gemeinden nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dabei zeichnete sich aufgrund der grossen Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden deutlicher Handlungsbedarf ab. So schlägt die Regierung mit der vorliegenden Totalrevision diverse Anpassungen des im Jahr 2008 eingeführten Finanzausgleichssystems vor.

Einführung horizontale Finanzausgleichsstufe

Von zentraler Bedeutung der vorgesehenen Totalrevision ist die Zweckerweiterung des Finanzausgleichsgesetzes, in dem nebst der Finanzierung der den Gemeinden obliegenden Aufgaben die Reduktion der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden als Ziel aufgenommen wird. Dies soll mit der Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe zwischen den Gemeinden erfolgen, wobei Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen standardisierten Steuerkraft Mittel zu Gunsten der unterdurchschnittlichen Gemeinden abtreten. Für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 wird dabei horizontaler Ausgleichssatz von 30% vorgeschlagen. Darüber hinaus erhalten Finanzausgleichsgemeinden, welche trotz der Zuteilung von horizontalen Finanzausgleichszahlungen weiterhin unterhalb des Mindestfinanzbedarfs liegen, wie bis anhin zusätzliche Mittel des Landes.

Weitere Anpassungen betreffen die Berechnung der standardisierten Steuerkraft auf der Grundlage eines einheitlichen Gemeindesteuerzuschlags von 150% auf die Vermögens- und Erwerbssteuer sowie die lineare Ausgestaltung der Kleinheitszuschläge anstelle des bestehenden dreistufigen Zuschlagsmodells für die Kleinheit.

Stärkung der Finanzausgleichsgemeinden

Durch die Weitergabe der horizontalen Finanzausgleichszahlungen an die finanzschwächeren Gemeinden und mit der vorgeschlagenen Anpassung des Mindestfinanzbedarfs kann die Solidarität zwischen den Gemeinden erhöht und die finanzschwächeren Gemeinden gestärkt werden. Des Weiteren kommt die Regierung mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen zentralen Anliegen der Gemeinden sowie der parlamentarischen Vorstösse in den vergangenen Jahren entgegen.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

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