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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung betreffend die staatlichen Aktivitäten im Telekommunikations- und Postmarkt

Vaduz (ots)

An der Landtagssitzung vom 29. September 2021 wurde die Interpellation vom 31. August 2021 betreffend die staatlichen Aktivitäten im Telekommunikations- und Postmarkt an die Regierung überwiesen. Im Rahmen der Interpellation wurde die Regierung eingeladen, neun Fragen zu den öffentlichen Unternehmen im Telekommunikations- und Postsektor zu beantworten. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022, die Beantwortung der Interpellation zu Handen des Landtages verabschiedet.

Wie die Regierung in ihrer Beantwortung festhält, gewährleistet der Grundversorgungsauftrag im Telekommunikationssektor neben der Erreichbarkeit der Landesvorwahl +423 und der Bereitstellung von internationalen Verbindungen und Notrufnummern auch das Angebots von inländischen Kommunikationsdienstleistungen im Falle eines Marktversagens und in Krisenzeiten. Die Regierung ist grundsätzlich offen gegenüber einer Privatisierung im Telekommunikationssektor. Allerdings haben die Abklärungen der letzten beiden Jahre gezeigt, dass kein geeigneter Partner zur Verfügung steht. Die Telecom Liechtenstein AG befindet sich zudem in einem Transformationsprozess und ist auf sehr gutem Weg die gewünschten Skaleneffekte auch ohne strategischen Partner mit finanzieller Beteiligung zu erzielen. Die Regierung sieht aktuell keinen Anlass für den staatlichen Ausstieg aus dem Telekommunikationssektor. In Bezug auf eine mögliche Separierung von Netzinfrastruktur und Diensten im Mobilfunkbereich erkennt die Regierung keinen Nutzen, der den Eingriff in die bestehenden Eigentumsrechte der Netzbetreiber rechtfertigen würde. Insbesondere ist dadurch keine Reduktion der Strahlenbelastung oder eine Verbesserung der Netzqualität zu erwarten.

Im Postsektor geht die Regierung davon aus, dass der Grundversorgungsauftrag unverändert bleiben wird. Die Kosten der Grundversorgungsleistungen der Post werden vollumfänglich von der Post selbst finanziert. In Bezug auf die Kostentransparenz werden die gesetzlichen Vorgaben heute schon eingehalten. In Zukunft sollen die Bereiche Universaldienst und Nicht-Universaldienst auch im Geschäftsbericht der Post separat ausgewiesen werden. Mit der Umsetzung der 3. Postdiensterichtlinie werden zudem die aktuellen europäischen Standards für den liechtensteinischen Postsektor übernommen, welche die Technologieneutralität bei Postdienstleistungen berücksichtigen.

Pressekontakt:

Ministerium Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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