Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Personen mit Jahrgang 1951 und älter können sich impfen lassen

Vaduz (ots)

Nachdem sich bislang Personen mit Jahrgang 1949 und älter impfen lassen können, stehen nun auch für Personen mit Jahrgang 1950 und 1951 Impfungen zur Verfügung. Telefonische Anmeldungen für die Impfungen auf dem Spoerry-Areal in Vaduz sind ab Donnerstag, 25. März 2021, bei der Hotline in der jeweiligen Wohngemeinde möglich. Mit diesem Schritt können die Anmeldungen für die Impfung der Jahrgänge 1951 und älter abgeschlossen werden. Für die Jahrgänge 1952 und jünger erfolgt die Anmeldung nicht mehr telefonisch, sondern über das seit 23. März 2021 verfügbare Online-Tool.

Bislang konnten Impftermine für Personen mit Jahrgang 1949 und älter vereinbart werden. Aufgrund der erfolgten Impfstofflieferungen und der bisherigen Anmeldungen stehen nun zusätzlich Impfungen für die Jahrgänge 1950 und 1951 zur Verfügung. Alle Personen mit Jahrgang 1950 und 1951 werden ein persönliches Schreiben mit dem Impfaufruf erhalten. Die Anmeldung von Personen mit Jahrgang 1949 und älter ist auch weiterhin möglich.

Telefonnummern für Terminvereinbarung

Balzers: (00423) 388 05 05

Eschen: (00423) 377 50 10

Gamprin: (00423) 375 91 00

Mauren: (00423) 375 86 86

Planken: (00423) 375 81 00

Ruggell: (00423) 377 49 35

Schaan: (00423) 237 72 00

Schellenberg: (00423) 399 20 30

Triesen: (00423) 399 36 01

Triesenberg: (00423) 265 50 10

Vaduz: (00423) 237 78 47

Die Telefonnummern sind während den Öffnungszeiten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen bedient. Sie sind noch bis und mit 31. März 2021 in Betrieb.

Regierung dankt Gemeinden

Die Jahrgänge 1951 und älter wurden bislang mit einem persönlichen Schreiben informiert, sobald die Impfdosen für sie zur Verfügung standen. Die Anmeldung erfolgt bzw. erfolgt über eine Hotline in der jeweiligen Wohngemeinde. Die Regierung dankt den Gemeinden und den beiden Führungsorganen der Gemeinden (FOG) für die Bereitstellung und Organisation der Hotlines. Die Hotlines werden noch bis und mit 31. März 2021 in Betrieb sein für Personen der Jahrgänge 1951 und älter, die sich bislang noch nicht anmelden konnten oder wollten. Parallel dazu wird für die Anmeldung für alle über das Online-Tool www.impfung.li ermöglicht. Die Regierung bittet alle Personen mit Jahrgang 1951 und älter, von der Möglichkeit der telefonischen Anmeldung bis zum 31. März 2021 und damit von der rascheren Terminvergabe Gebrauch zu machen.

Impfbüchlein suchen und auf praktische Kleidung achten

Die Impfung erfolgt in den Oberarm. Es wird daher darum gebeten, dass für die Impfung Kleidung gewählt wird, die dies zulässt, also beispielsweise ein Kurzarm-Shirt unter Jacke oder Mantel. Für die Impfung muss ein Personalausweis sowie das Impfbüchlein mitgebracht werden. Personen, die kein Impfbüchlein haben oder dieses nicht finden, können bei der jeweiligen Wohngemeinde ein neues beziehen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 24.03.2021 – 11:47

    COVID-19: Situationsbericht vom 24. März 2021

    Vaduz (ots) - Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 2'636 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden zwei zusätzliche Fälle gemeldet. Der Schnitt der letzten sieben Tage liegt bei 2.9 neuen Fällen pro Tag und in den letzten 14 Tagen sind 108 Personen hochgerechnet auf 100'000 Einwohner erkrankt. Bislang traten 56 Todesfälle im ...

  • 24.03.2021 – 09:39

    Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz sollen nochmals verlängert werden

    Vaduz (ots) - Aufgrund der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie und der durch aufgetretene Virusmutationen fragilen Situation hinsichtlich COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus - kurz COVID-19-VJBG - nochmals bis Ende September 2021 verlängert werden. Die ...

  • 23.03.2021 – 15:21

    Stärkere Einbindung von Aktionären - Stellungnahme der Regierung verabschiedet

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes aufgeworfen worden sind. Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die langfristige ...