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Fürstentum Liechtenstein

2. Nationale Konferenz zu UNO-Behindertenrechtskonvention

Vaduz (ots)

Am 6. Februar 2020 fand die zweite nationale Konferenz betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention statt, zu der Regierungsrat Mauro Pedrazzini eingeladen hatte. Zweck des Treffens war es, das zu den Konsequenzen bzw. notwendigen Gesetzesanpassungen einer möglichen Ratifikation der Konvention eingeholte Rechtsgutachten zu präsentieren. Zu dieser Konferenz wurden die von einer Umsetzung tangierten Institutionen sowie staatlichen Stellen eingeladen.

Bereits am 26. September 2018 fand eine erste nationale Konferenz betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention statt. An diesem Anlass hatten Michael Ganner von der Universität Innsbruck sowie Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen über die Konsequenzen der Ratifizierung, die daraus erwachsenden Verpflichtungen sowie die entsprechenden Erfahrungen in Österreich bzw. der Schweiz berichtet.

Gutachten in Auftrag gegeben

In der Folge wurde bei der Universität Innsbruck ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Frage, welche Gesetzesanpassungen in Liechtenstein vor einer allfälligen Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig wären und welche Vorbehalte allenfalls angebracht werden sollten. Dies um sicherzustellen, dass das nationale Recht im Zeitpunkt einer allfälligen Ratifikation konventionskonform ist.

Gutachter präsentierte die Ergebnisse des Rechtsgutachtens

Nach einer kurzen Begrüssung und Einführung durch Regierungsrat Mauro Pedrazzini präsentierte Michael Ganner die Ergebnisse des Rechtsgutachtens. Im Wesentlichen kommt das Gutachten zum Schluss, dass das liechtensteinische Recht bereits weitgehend konventionskonform ist, jedoch einzelne Gesetzesanpassungen notwendig oder empfehlenswert wären. Das Gutachten ist unter www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer-gesellschaft/downloads/ abrufbar.

Prüfung der Ratifikation

Ziel der Konferenz war es wie bereits beim ersten Anlass, die potentiell betroffenen Institutionen über den Inhalt und mögliche Folgen einer Ratifikation der Behindertenrechtskonvention zu informieren und diese mit den anwesenden Institutionen zu diskutieren. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde den anwesenden Institutionen neuerlich die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme aus ihrer Sicht zu verfassen. Das Ministerium für Gesellschaft wird sodann die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und der Regierung einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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