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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Ausschuss für Finanzmarktstabilität diskutiert systemische Risiken und gibt Empfehlungen zu Kapitalpuffer ab

Vaduz (ots)

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat in seiner zweiten Sitzung am 28. Oktober 2019 die makroökonomischen Entwicklungen an den globalen Finanzmärkten und die systemischen Risiken für den liechtensteinischen Finanzsektor diskutiert. Zudem hat der AFMS die Überarbeitung des Kapitalpufferregimes diskutiert und in diesem Zusammenhang je eine Empfehlung an die FMA und an die Regierung veröffentlicht. Diese Empfehlungen betreffen einerseits die Festlegung des Kapitalpuffers für andere systemrelevante Institute (A-SRI) durch die FMA und andererseits die Festlegung des Systemrisikopuffers durch die Regierung. Die Empfehlung für den Antizyklischen Kapitalpuffer beliess der AFMS unverändert bei einer Pufferquote in der Höhe von 0%.

AFMS empfiehlt die Anpassung des A-SRI-Puffers

Im Rahmen der jährlichen Festlegung von systemrelevanten Instituten (A-SRI) in Liechtenstein hat die FMA auf Basis der Leitlinie der Europäischen Aufsichtsbehörde (EBA/GL/2014/10) drei Institute als systemrelevant eingestuft. Für die Einstufung der Institute werden vordefinierte Kriterien zur Grösse, Verflechtung mit dem Finanzsystem, Ersetzbarkeit, Komplexität und grenzüberschreitender Tätigkeit der Institute herangezogen. Ein Institut ist dann als systemrelevant einzustufen, wenn sein Scheitern zur Materialisierung von systemischen Risiken im Finanzsystem und der Realwirtschaft führen kann. Die Höhe des A-SRI-Puffers wurde für die identifizierten A-SRI mit 2% der risikogewichteten Aktiva festgelegt (Empfehlung AFMS/2019/2). Damit wird auch das Marktvertrauen in die identifizierten Institute durch höhere Verlustabsorption gestärkt.

AFMS empfiehlt die Anpassung des Systemrisikopuffers

Im Rahmen der Überarbeitung des Kapitalpufferregimes wurde auch der Systemrisikopuffer erneut evaluiert und kalibriert. Zur Abwehr von langfristigen, nicht zyklischen System- oder Makroaufsichtsrisiken empfiehlt der AFMS die Anpassung des Systemrisikopuffers für ausgewählte Institute in unterschiedlicher Höhe, jedoch auf maximal 2% der risikogewichteten Aktiva (Empfehlung AFMS/2019/3). Durch die Vorgabe des Systemrisikopuffers erhöht sich die Risikotragfähigkeit der Banken, die den identifizierten strukturellen Systemrisiken in besonders hohem Ausmass ausgesetzt sind. Von Systemrisikopuffer und A-SRI-Puffer kommt der jeweils höhere der beiden zur Anwendung.

AFMS behält Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer unverändert bei

Der AFMS hat in seiner ersten Sitzung empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) - ein Instrument zur Eindämmung eines übermässigen Kreditwachstums - auf 0% der risikogewichteten Aktiva festzulegen (Empfehlung AFMS/2019/1). Neu verfügbare Daten weisen zwar auf eine steigende Verschuldung hin, das Kreditwachstum an inländische Kreditnehmer ist jedoch nach wie vor nicht exzessiv. Auf Basis von verschiedenen Indikatoren hat der AFMS daher beschlossen, die Empfehlung für die Pufferquote des AZKP in Höhe von 0% des Gesamtrisikobetrags beizubehalten.

Informationen zum AFMS

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein und wurde im Mai 2019 gegründet. Zentraler Auftrag des AFMS ist es, in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken und damit die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken.

Kontakt:

Ausschuss für Finanzmarktstabilität
Markus Biedermann, Vorsitzender
T +423 236 60 09

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