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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Familien sollen steuerlich entlastet werden - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat anlässlich der Postulatsbeantwortung betreffend die steuerliche Entlastung von Familien aufgezeigt, mit welchen Anpassungen im Steuergesetz die Familien entlastet werden können. An ihrer Sitzung vom 27. August 2019 hat die Regierung nun den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet.

Mit dieser Vorlage sollen nun die folgenden Punkte im Steuergesetz angepasst werden:

Der Kinderabzug soll von derzeit CHF 9'000 auf neu CHF 12'000 erhöht werden. Zudem wird die Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für die Kinder ausgeweitet. Das bedeutet, dass in Zukunft auch Kosten für Zweitausbildungen abzugsfähig sind, sofern die Eltern zur Hauptsache für die Kinder aufkommen. Für diese Praxisänderung ist keine Anpassung des Steuergesetzes notwendig.

Betreffend die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen schlägt die Regierung vor, deren Abzugsmöglichkeit auszuweiten. Für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung des Steuerpflichtigen soll ein allgemeiner Abzug eingeführt werden. Dabei sollen berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen werden, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Beruf stehen.

Die Regierung schlägt im Rahmen dieser Vorlage zudem vor, dass die Beiträge des Arbeitgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung, welche derzeit steuerpflichtigen Lohnbestandteil darstellen, steuerfrei gestellt werden.

Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei ein paar wenigen Gesetzesbestimmungen kleine Anpassungen vorzunehmen sind.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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