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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 den Vernehmlassungsbericht betref-fend die Abänderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung). Die eIDAS-Verordnung dient der Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen und der Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im EWR durch gegenseitig anerkannte Identifizierungsmittel.

Mit der Vorlage sollen zudem einige Punkte der Digitalen Agenda und der E-Government-Strategie umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Stärkung und den weiteren Ausbau der elektronischen Kommunikation, welche künftig den Standard darstellen soll. Daneben sollen Bestimmungen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips, zu elektronischen Vertretungen sowie zur Identitätsfeststellung von Unternehmen in den Gesetzestext Eingang finden.

Der elektronischen Identifikation von Personen kommt in der digitalen Verwaltung eine zentrale Bedeutung zu. Die Neuregelung der Bestimmungen zur elektronischen Identität (eID) stellt einen zentralen Punkt der Vorlage dar. Die Bestimmungen zur eID werden technologie-neutral formuliert und bilden die Grundlage einer modernen eID-Lösung. Zudem soll eine Verpflichtung zum Einsatz der eID vorgesehen werden, sofern eine Identifizierung im elektronischen Geschäftsverkehr notwendig ist. Dadurch soll die Akzeptanz und Nutzung von elektronischen Identifizierungsmitteln gefördert werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 7424

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