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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des CbC-Gesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.

Das OECD/G20-Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) hat sich zum Ziel gesetzt, gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverschiebungen vorzugehen, und entsprechende Massnahmen erlassen. Grundsatz ist, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die Gewinne erzielt werden. Eine der Massnahmen (BEPS-Massnahme 13) sieht die Erstellung und Übermittlung länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vor. Das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) und die dazugehörige CbC-Verordnung zur Umsetzung der BEPS-Massnahme 13 sind bereits am 1. Januar 2017 in Liechtenstein in Kraft getreten.

Durch die vorliegende Revisionsvorlage soll zum einen im Sinne einer Klarstellung die Begriffsdefinition des "Konzerns" an den Wortlaut der Begriffsdefinition gemäss den OECD Muster-Rechtsvorschriften angepasst und zum anderen sollen insbesondere formelle datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. August 2019.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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