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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Reform des Wertpapierprospektrechts - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2019 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend den Erlass eines EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll im März in erster Lesung im Landtag behandelt werden.

Die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Wertpapierprospektverordnung) soll der Reform des bislang geltenden Wertpapierprospektrechts mit einem besonderen Fokus auf einen einheitlichen, gleichwertigen Anlegerschutz dienen. Daneben soll der Verwaltungs- und Kostenaufwand bei der Prospekterstellung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Emittenten von Sekundäremissionen und Daueremittenten gesenkt werden. Die Wertpapierprospektverordnung steht in engem Zusammenhang mit der von der EU-Kommission bis Ende 2019 geplanten Kapitalmarktunion. In der EU kommt der Wertpapierprospektverordnung ab 21. Juli 2019 volle Anwendbarkeit zu.

Die Wertpapierprospektverordnung gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Dabei kommt ihr jedoch insoweit ein eingeschränkter Anwendungsbereich zu, als Liechtenstein derzeit noch über keinen geregelten Markt und keine entsprechende Börsenregulierung verfügt. Einige der Bestimmungen der Wertpapierprospektverordnung bedürfen einer nationalen Durchführung. Dazu dient die Schaffung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes, welches zeitgleich mit der vollen Anwendbarkeit der Wertpapierprospektverordnung in der EU am 21. Juli 2019 in Liechtenstein in Kraft treten soll. Mit der Totalrevision des Wertpapierprospektrechts verbunden sind Anpassungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG), Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und im Offenlegungsgesetz (OffG).

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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