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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein, Norwegen und Island schliessen Austrittsabkommen mit UK ab

Vaduz (ots)

Liechtenstein und seine EWR/EFTA-Partner Norwegen und Island haben sich mit dem Vereinigten Königreich auf ein Austrittsabkommen geeinigt, das die Rechte jener Bürger schützt, die die Personenfreizügigkeit in Anspruch genommen haben. Das bedeutet, dass EWR-EFTA-Staatsangehörige, die nach Ablauf der Übergangsfrist in UK leben bzw. britische Staatsangehörige, die zu diesem Zeitpunkt in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, weitestmöglich die gleichen Rechte haben wie bisher. Dazu gehören Aufenthaltsrechte, Gesundheitsversorgung, Rentenansprüche und gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Mit dem Austritt aus der EU am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich (UK) auch aus dem EWR ausscheiden. Das nun getroffene Abkommen gewährleistet die Gleichbehandlung der EWR/EFTA-Bürger mit EU-Bürgern. Insgesamt können davon rund 15'000 EWR-/EFTA-Staatsangehörige, die in UK leben, und etwa 17'000 britische Staatsangehörige, die in den EWR-/EFTA-Ländern leben, profitieren. EWR-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in UK können wie EU-Bürger den neuen Aufenthaltsstatus (settled status) in UK beantragen.

Da Norwegen, Island und Liechtenstein Teil des Binnenmarktes sind, behandelt das Abkommen neben den Bürgerechten weitere Fragen, die sich aus dem EU-Austritt UKs ergeben, z.B. Datenschutz, Geistiges Eigentum, bereits in Verkehr gebrachte Waren und öffentliches Auftragswesen. Das Abkommen soll unter der Voraussetzung, dass die EU und UK ein Austrittsabkommen abschliessen, am 30. März 2019 in Kraft treten. Während der im Abkommen zwischen der EU und UK vorgesehenen Übergangsfrist wird sich aber für betroffene Bürger und Unternehmen nichts ändern.

Liechtenstein, Norwegen, Island und UK haben sich auf die folgende gemeinsame Erklärung geeinigt: "Wir freuen uns, dass wir eine Einigung über dieses Abkommen erzielt haben. Es wird die Rechte unserer Bürger beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU schützen, und den Unternehmen Sicherheit geben. Wir wollen ab dem Ende der Übergangsfrist neue Regelungen zum Schutz unserer historischen Beziehungen, auch im Handelsbereich, einführen."

Für den Handel mit UK kommt für Liechtenstein das Abkommen zwischen der Schweiz und UK, das der Bundesrat letzte Woche genehmigt hat, zur Anwendung. Mit diesem Abkommen wird der zollfreie Handel für Industriegüter und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, wie er zwischen der Schweiz und der EU gilt, auch im Verhältnis zu UK weitergeführt.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Esther Schindler, Leiterin Fachexpertenstelle Brexit
T +423 236 60 61

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