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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Nachtragskredit für LRF

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2018 entschieden, beim Landtag einen Nachtragskredit für den Liechtensteinischen Rundfunk (LRF) in Höhe von CHF 298'000 zu beantragen. Der Verwaltungsrat des LRF hat einen entsprechenden Antrag bei der Regierung eingereicht. Der Nachtragskredit dient dem LRF in erster Linie zur Deckung des Liquiditätsbedarfs. Es wird ihm somit ermöglicht, seinen finanziellen Verpflichtungen mit liquiden Mitteln nachzukommen. Ergebnisseitig muss von einem negativen Jahresergebnis von rund CHF 158'000 ausgegangen werden. Dies würde per 31.12.2018 ein hälftiger Kapitalverlust bedeuten, welcher Sanierungsmassnahmen von Seiten des Verwaltungsrates erfordern würde. Da der Nachtragskredit als Einnahme zu verbuchen ist, führt dies per Ende Jahr zu einem verbesserten Jahresergebnis und somit zur Abwendung des drohenden Kapitalverlusts für den LRF.

Der Nachtragskredit ist notwendig, da der LRF aufgrund der Rahmenbedingungen am Werbemarkt die für 2018 budgetierten Werbeerträge nicht erzielen kann und gleichzeitig mit Kostenerhöhungen konfrontiert ist. Nach aktueller Planung muss davon ausgegangen werden, dass per Ende des Jahres ein Liquiditätsbedarf von CHF 267'000 besteht, ohne dessen Sicherstellung bereits per Ende November 2018 eine Zahlungsunfähigkeit droht. Gesamthaft beläuft sich dieser Nachtragskredit inklusive SUISA-Abgaben und Mittel für die Begleichung der Steuerschuld (MwSt.) somit auf CHF 298'000.

Der beim Landtag beantragte Nachtragskredit ist aus Sicht der Regierung zur Fortführung der Tätigkeit des Landessenders zwingend notwendig.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

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