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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes (Sportstättenfinanzierung)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Juli 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes in Bezug auf die Sportstättenfinanzierung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 10. Oktober 2018.

Der Sport nimmt in Liechtenstein seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Land und Gemeinden leisten auf Basis eines modernen Sportrechts bedeutende Beiträge zur Förderung des Sports und für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur. Die Grundsätze für den Bau und die Renovation von Sportinfrastrukturen wurden 2012 im sogenannten Sportstättenkonzept festgelegt. Nicht festgelegt wurde damals eine verbindliche Regelung der Finanzierung von Sportstätten von landesweitem Interesse. Sollen alle Gemeinden an der Finanzierung beteiligt werden, bedingt dies aktuell die Zustimmung einerseits des Landes und andererseits von 11 Gemeinden mit dem Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann, wenn auch nur eine Gemeinde die Zustimmung verweigert.

Die Regierung schlägt daher in ihrem Vernehmlassungsbericht vor, dass im Rahmen einer Abänderung des Subventionsgesetzes eine Regelung getroffen wird, die sicherstellt, dass Sportanlagen unter angemessener Beteiligung der Gemeinden zuverlässig realisiert werden können, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind sowie die Regierung und der Landtag ihre Zustimmung erteilen. Wichtigste Voraussetzungen sind dabei die landesweite Bedeutung der Anlage sowie deren Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit. Der Einbezug der Gemeinden soll dabei über ein Konsultationsverfahren sichergestellt werden.

Sportstätten sind gemäss Vernehmlassungsvorschlag von den betroffenen Verbänden mindestens zu 20 % selbst zu finanzieren; der Anteil der öffentlichen Hand beträgt somit maximal 80 %. Diese flexible Regelung ermöglicht es, auf die Finanzkraft der involvierten Sportverbände und die weiteren Umstände des Projekts Bedacht zu nehmen. Der auf die öffentliche Hand entfallende Finanzierungsanteil soll zu fünf Achtel vom Land und zu drei Achtel von den Gemeinden getragen werden. Dieser Aufteilungsschlüssel bedeutet, dass das Land einen höheren Subventionsanteil als die Gesamtheit der Gemeinden übernimmt, wobei der in der Subventionspraxis des Landes maximal übliche Landesanteil von 50 % der Gesamtkosten des Projekts nicht überschritten wird.

Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Regelung das Problem der Sportstättenfinanzierung einer sachgerechten Lösung zugeführt werden kann. Sie sorgt für Rechtsklarheit, eine angemessene Beteiligung der Gemeinden, ist ausreichend flexibel und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens, wenn es um die Realisierung von Sportstätten im landesweiten Interesse geht.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Markus Verling, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 / 236 68 40

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