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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Grenzüberschreitende Dienstleistungen - Bericht und Antrag zur Revision des Entsendegesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 9. Mai 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen stehen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Im Bereich dieser grenzüberschreitenden Dienstleistungen bestehen bzw. bestanden zum Teil erhebliche Unterschiede bei den in Liechtenstein und in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften und der Behördenpraxis. Die Regierung hat im Sinne der Gleichbehandlung verschiedene Massnahmen ausgearbeitet und zu einem wesentlichen Teil bereits auf den 1. Januar 2017 umgesetzt. Die Teilrevision des Entsendegesetzes bildet eine wichtige noch zu treffende gesetzgeberische Massnahme und beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte:

Gesetzliche Grundlagen für die Kontrolltätigkeit der ZPK

Mit der vorgeschlagenen Revision soll die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eine bessere gesetzliche Abstützung erhalten. Die ZPK, eine zur Kontrolle der Einhaltung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eingesetzte, von den Sozialpartnern besetzte Kommission, soll mit gesetzlichen Kompetenzen ausgestattet werden, die effektivere Kontrollen ermöglichen.

Verlagerung der Sanktionskompetenz

Die Revision des Entsendegesetzes sieht die Einführung einer Sanktionskompetenz des Amtes für Volkswirtschaft bei Verstössen gegen das Entsendegesetz vor. Nach geltendem Entsenderecht obliegt die Kompetenz dem Landgericht.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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