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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2016 die Stellungnahme der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.

Seit wenigen Jahren wird Liechtenstein wieder von Wildtierarten besiedelt, die bei uns über lange Zeit als ausgerottet galten. Während sich Luchs und Biber inzwischen fest etabliert haben, dürfte der Wolf bei uns erst sporadisch seine Fährten ziehen. Die Vorlage zielt darauf ab, ein konfliktarmes Zusammenleben dieser Rückkehrer mit dem Menschen zu ermöglichen.

Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags am 1. September 2016 wurden einzelne Fragen aufgeworfen, die, sofern sie nicht schon während der Landtagssitzung ausgeräumt werden konnten, mit der gegenständlichen Stellungnahme beantwortet werden. Unter Anderem behandelt die Stellungnahme Fragen zur Kommission für Natur- und Landschaftsschutz, ob Liechtenstein Platz für rückkehrende Arten wie den Biber, Luchs, Bär und Wolf habe oder ob nicht eine Bejagung dieser Arten zur Wahrung einer im Voraus definierten Obergrenze erlaubt werden solle. Weitere Fragen betrafen die Entschädigungen für Präventivmassnahmen und Schäden sowie den Stand der Managementkonzepte und deren gesetzliche Grundlage.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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