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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt neuen Tarif für Psychotherapeuten

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2016 auf Antrag des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) und des Berufsverbandes der Psychologen und Psychologinnen Liechtensteins (BPL) einen neuen Tarifvertrag genehmigt. Der Vertrag tritt rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft und bringt eine Entlastung für die Prämienzahler.

Der bestehende Tarifvertrag aus dem Jahr 2007 wurde vom LKV per 30. Juni 2015 gekündigt. Die Tarifpartner konnten sich auf ein neues Vertragswerk einigen, das für beide Seiten ein gutes Ergebnis darstellt.

Abrechnungsmaximum eingeführt

Die Tarifhöhe wird gegenüber dem vormals geltenden Vertrag unverändert beibehalten. Neu hingegen ist die Einführung einer Abrechnungsobergrenze. Inhaber einer Vollzeit OKP-Stelle können in Zukunft nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und 44 Wochen pro Jahr abrechnen. Positionen, die diese Abrechnungsobergrenze überschreiten, werden vom LKV zurückgefordert.

Wie Modellrechnungen ergeben haben, führt diese Einschränkung der Abrechnung zu der erwähnten Entlastung der Prämienzahler in Höhe von 5-10% pro Jahr.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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