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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. November 2012, einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet, welcher Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen vorsieht.

Wie die Budgetplanung zeigt, ist im Jahr 2013 sowie den Folgejahren mit erhebli¬chen Mindereinnahmen zu rechnen und es kann auch kurz- und mittelfristig nicht mit einer nachhaltigen Erholung gerechnet werden. Die Regierung hat aufgrund dessen bereits zwei Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes verabschiedet. Diese beschlossenen Massnahmen werden jedoch nicht ausreichen.

Die Regierung hat sodann eine Gesetzesvorlage mit verschiedenen Steuererhöhungsmassnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Nachdem die vorgeschlagenen Massnahmen in der Vernehmlassung teils (insbesondere Entkoppelung des Eigenkapital-Zinsabzuges vom Sollertrag sowie Erhöhung der Mindestertragssteuer) umstritten waren, hat der Regierungschef in zwei Treffen mit den Wirtschaftsverbänden die Vernehmlassungsergebnisse sowie über weitere Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes diskutiert. Regierungschef und Verbände einigten sich darauf, dass in einem ersten Schritt einnahmenseitige Massnahmen umgesetzt werden, die als unbestritten gelten. Hierbei handelt es sich um folgenden Massnahmen: Anpassung des Tarifs im unteren sowie mittleren Bereich sowie Ein¬führung einer weiteren Tarifstufe (8 %) bei natürlichen Personen; Erhöhung des Steuersatzes für die Widmungssteuer; Beschrän¬kung der Verlustvortragsverrechnung auf höchstens 70 % des Reingewinnes bei juristischen Personen sowie bei selbständig Erwerbenden; keine Generierung von vortragsfähigen Verlusten durch Eigenkapital-Zinsabzug. Diese als unbestritten angesehenen Massnahmen wurden in die nun von der Regierung verabschiedete Gesetzesänderung aufgenommen.

Einigkeit bestand in den Treffen weiters darüber, dass diese einnahmenseitigen Massnahmen nicht ausreichen und deshalb weitere Massnahmen zu ergreifen sind. Die Sanierung des Staatshaushaltes ist allen ein grundlegendes und dringendes Bedürfnis. Es wurde deshalb beschlossen, eine gemeinsame Projektgruppe der Regierung mit den Verbänden einzusetzen. Die Projektgruppe soll bis Mitte Februar 2013 einen Bericht erarbeiten, in dem einnahmen- und ausgabenseitige Massnahmen zur Sanierung des Haushaltes in Höhe von rund CHF 50 Mio. vorgeschlagen werden.

Neben den Steuererhöhungsmassnahmen enthält der Bericht und Antrag kleine Änderungen bzw. Präzisierungen bei einzelnen Bestimmungen.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Ursula Batliner-Oehry
T +423 236 69 72

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