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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Entschiedenes Vorgehen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2012 die Stellungnahme zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) und der Strafprozessordnung an den Landtag verabschiedet. Anlässlich der letzten Länderprüfung hat der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Reihe von Änderungen empfohlen, um das Abwehrsystem Liechtensteins gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken. Insbesondere mit der Abänderung des SPG im Jahre 2009 wurde ein grosser Teil dieser Empfehlungen bereits umgesetzt. Zur Umsetzung der wenigen verbleibenden Empfehlungen hat die Regierung dem Landtag im vergangenen September eine Vorlage zur Änderungen des SPG und der Strafprozessordnung unterbreitet. Diese wurde in enger Kooperation mit den Verbänden erarbeitet. "Die Vorlage bildet die Grundlage dafür, dass Liechtenstein bei der nächsten, im Juni 2013 stattfindenden Länderevaluation durch den IWF den Nachweis einer sachgerechten Umsetzung des internationalen Standards antreten kann", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Die Vorlage sieht insbesondere intensivierte Überwachungspflichten für Situationen mit erhöhtem Risiko und eine Vervollständigung der Sanktionstatbestände vor. Sie führt auch zu einer Entkriminalisierung einer Reihe von Sorgfaltspflichtverstössen durch deren Ausgestaltung als reine Übertretungstatbestände.

Im Rahmen der ersten Lesung der Vorlage im September hat der Landtag die Regierungsvorlage begrüsst. Die vom Landtag in der ersten Lesung aufgeworfenen Einzelfragen wurden von der Regierung mit einer ausführlichen Stellungnahme beantwortet. Zusätzlich wurden kleinere Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. Die Abgeordneten begrüssten auch ausdrücklich die Bemühungen zur Erarbeitung einer Guideline, welche den Sorgfaltspflichtigen als Auslegungshilfe im Zusammenhang mit bestimmten Gesetzesbegriffen dienen soll. Ein entsprechender Entwurf wurde jüngst anlässlich einer Arbeitsgruppensitzung mit den Interessensverbänden erörtert.

Kontakt:

Stabstelle FIU
Daniel Thelesklaf, Leiter
T +423 236 61 20

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