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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Sanierung Staatshaushalt - Massnahmenpaket II

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. April 2012, den Bericht zum Massnahmenpaket II im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Landeshaushalts verabschiedet, mit welchem sie den Landtag umfassend über den bisherigen Verlauf des Sanierungsprojekts sowie über das von der Regierung geplante weitere Vorgehen.

Nachdem das ursprüngliche Sanierungsziel von CHF 160 Mio. im März 2011 aufgrund des Resultats der Landesrechnung 2010 um CHF 25 Mio. reduziert wurde, hat die Finanzplanung 2012-2015 erneut dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Sie erfüllte unter den getroffenen Annahmen und Prämissen lediglich drei der fünf gesetzlich geforderten Eckwerte des Finanzleitbildes. Gemäss den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes ist die Regierung verpflichtet, dem Landtag innerhalb von sechs Monaten nach der Behandlung der Finanzplanung Vorschläge für Massnahmen zur Einhaltung der Eckwerte zu unterbreiten. Die Regierung hat das neue Reduktionsziel aufgrund der erheblichen Unsicherheiten bzgl. der Entwicklung der Steuereinnahmen zwar bei mindestens CHF 160 Mio. festgelegt, zeigt mit dem vorliegenden Bericht jedoch ausgaben- und einnahmenseitige Massnahmen im Umfang von rund CHF 180 Mio. auf.

Zum aktuellen Zeitpunkt wurden durch Landtagsbeschlüsse, Regierungsbeschlüsse oder budgetäre Anweisungen bereits Massnahmen in Höhe von CHF 84 Mio. realisiert. Die Regierung hat ausserdem die Umsetzung weiterer Massnahmen im Umfang von insgesamt CHF 89 Mio. im Grundsatz beschlossen, welche aber entweder noch die Zustimmung des Landtags voraussetzen oder die noch nicht budgetär wirksam wurden. Zu den bedeutendsten ausgabenseitigen Massnahmen gehören unter anderem die dem Landtag bereits vorgeschlagenen Einsparungen im KVG-Bereich, die angekündigte Reduktion des Faktors(k) auf 0.71 für die Jahre 2014 und 2015 bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden, die Neuregelung der Frühpensionierungslösung für das Staatspersonal, die Abschaffung der Subventionen für verdichtete Bauweise im Rahmen der Wohnbauförderung, die Abschaffung des Staatsbeitrags an die Arbeitslosenversicherung sowie die Einzelmassnahmen aus dem Projekt "Optimierung Gebäudebewirtschaftung". Einnahmenseitig wird sich vor allem eine im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz zu vereinbarende Quellensteuer bei schweizerischen Grenzgängern/Grenzgängerinnen sowie die Entkopplung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs im Steuergesetz positiv niederschlagen.

Kontakt:

Stabstelle Finanzen
Thomas Lorenz
T +423 236 61 14

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