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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neufassung des Gesetzes über die Schulzahnpflege: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. April 2012 den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege zuhanden des Landtags verabschiedet. Der Geltungsbereich der Zahnpflege wird erweitert und soll sich nicht mehr nach der Schulpflicht, sondern nach dem Geburtsdatum richten. Die neue Bezugsgruppe umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 18 Jahren. Dementsprechend soll das Gesetz über die Schulzahnpflege in Gesetz über die Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZG) umbenannt werden.

Erfolgkonzept Schulzahnpflege

In den vergangen 40 Jahren kam es zu einem statistisch belegten Kariesrückgang, der sich unter anderem auf das bestehende Schulzahnpflegekonzept zurückführen lässt. Im aktuellen Gesetz unterstanden Kinder der zwei Jahrgangsstufen vor Beginn der Schulpflicht sowie Schüler bis zur Erfüllung der Schulpflicht der Schulzahnpflege. Der Geltungsbereich soll erweitert werden, damit Prophylaxemassnahmen früher Wirkung zeigen, bereits aufgetretene Zahnschäden frühzeitig erkannt und behandelt und in Folge kostenintensive Behandlungen möglichst vermieden beziehungsweise reduziert werden können.

Gesamtkosten für das Land Liechtenstein

Die Regierung möchte an der Kostenbeteiligung festhalten, da das hohe Niveau der zahnmedizinischen Prophylaxe in Liechtenstein auch in Zukunft gehalten werden soll. Das aktuelle Gesetz über die Schulzahnpflege stammt aus dem Jahr 1980. Im neuen Gesetz über die Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZG) soll die Kostenbeteiligung des Landes für die Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen durch Zahnärzte von 50% auf 40% reduziert werden. Die Gesamtkosten für das Land Liechtenstein dürften jedoch in etwa gleich hoch bleiben, da die niedrigere Kostenbeteiligung durch den erweiterten Kreis der Bezugsberechtigten aufgehoben werden dürfte.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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