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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Ethoprogramm-Förderungs-Verordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Am 24. Januar 2012 hat die Regierung die Verordnung betreffend der Abänderung der Ethoprogramm-Förderungs-Verordnung genehmigt und erlassen. Im Wesentlichen erfolgt damit eine Anpassung an die Bestimmungen in der Schweiz. Einerseits wird die sprachliche Anpassung bezogen auf die Kaninchenhaltung analog übernommen, andererseits eine einzelbetriebliche Sonderzulassung entsprechend der schweizerischen Regelung eingeführt. Diese Sonderzulassung gemäss neuem Art. 11a eröffnet den Behörden die Möglichkeit, bestimmten Betrieben in Berggebieten situationsgerechte Lösungen in der Rindviehhaltung anzubieten.

Kontakt:

Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93
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