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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abschaffung der Velovignette: Regierung genehmigt Abänderung der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. November 2011 die Abänderung der Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz auf den 1. Januar 2012 genehmigt. Dies ist notwendig, da die Velovignette mit 1. Januar 2012 abgeschafft wird. Liechtenstein folgt damit dem Vorbild der Schweiz. Beide Länder ersparen sich dadurch einen hohen Verwaltungsaufwand.

Anpassung von Verordnungen

Angepasst werden die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr und die Ordnungsbussenverordnung (OBV).

Nachweis der Haftpflichtversicherung

Das derzeitige Strassenverkehrsgesetz in Liechtenstein sieht für Fahrradfahrer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und das Anbringen der sogenannten Velovignette als dessen Nachweis vor. Dies obwohl über 90% der Bevölkerung über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Damit mit der Abschaffung der Velovignette für Personen, welche bisher keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, keine Versicherungslücke entsteht, deckt subsidiär der Nationale Garantiefonds (NGF) diese Versicherungslücke. Die Schweiz, mit welcher Liechtenstein im Bereich des Strassenverkehrsrechts sowohl in rechtlichen als auch administrativen Belangen eng verflochten ist, schafft auf den 1. Januar 2012 die Velovignette ab.

Kontakt:

Markus Kaufmann
persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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