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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. Juli (pafl) - In der Regierungssitzung
vom 14. Juli 2009 wurde der Vernehmlassungsbericht der Regierung 
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und
Revisionsgesellschaften sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Mit den
vorgeschlagenen Regierungsvorlagen soll die EWR-Richtlinie 2006/43/EG
("Abschlussprüferrichtlinie") in Liechtenstein umgesetzt werden.
Die Abschlussprüferrichtlinie bezweckt insbesondere die 
Angleichung der Anforderungen an die Abschlussprüfung an 
internationale Gepflogenheiten. "Der dadurch erreichte hohe 
Prüfungsstandard soll ein Mehr an Zuverlässigkeit bei der 
Rechnungslegung von Unternehmen gewährleisten", betont 
Regierungsrätin Aurelia Frick. Die Richtlinie definiert für die mit 
der Durchführung von Abschlussprüfungen betrauten Personen und 
Gesellschaften Pflichten in den Bereichen Zulassung, Weiterbildung, 
Standesregeln, Qualitätssicherung und Prüfungsdurchführung. Darüber 
hinaus schreibt sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die 
Abschlussprüfer vor und fördert die internationale Zusammenarbeit.
Aufgrund der Fülle neuer Anforderungen und Pflichten im Bereich 
der Abschlussprüfung wurde das Projekt auch zum Anlass genommen, die 
in Liechtenstein geltenden Prüfungspflichten einer eingehenden 
Analyse zu unterziehen. Aufgrund dessen wird nun vorgeschlagen, diese
Prüfungspflichten zeitgemässer auszugestalten. So soll neben der 
Abschlussprüfung, welche hohen Anforderungen unterliegt und für 
kleine Gesellschaften mitunter als unverhältnismässig erscheint, eine
erleichterte Prüfung, eine so genannte "prüferische Durchsicht 
(Review)", nach schweizerischem Vorbild eingeführt werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. September 2009.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85

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