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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag zur 
Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Durch die 
internationalen Globalisierungsbestrebungen haben sich die 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den letzten 
15 Jahren drastisch verändert. Die internationalen Herausforderungen 
und das sich ständig ändernde Umfeld verlangen sowohl von den 
Liechtensteiner Landwirten als auch von der Agrarpolitik ein hohes 
Mass an Flexibilität. Daneben muss die Landwirtschaft zunehmend 
Leistungen erbringen, die vom Markt nicht abgegolten werden, aber im 
öffentlichen Interesse liegen.
Artikel 20 der Landesverfassung bildet die Basis für die 
staatliche Förderung und Unterstützung der Land- und Alpwirtschaft 
zur Hebung der Erwerbsfähigkeit und zur Pflege seiner 
wirtschaftlichen Interessen. Um diesen Verfassungsauftrag zu 
erfüllen, müssen die der Agrarpolitik zugrunde liegenden Gesetze 
weiterentwickelt werden, so dass die Landwirtschaft ihre Leistungen 
unter den bestmöglichen Bedingungen erbringen kann.
Das Landwirtschaftsgesetz dient der Umsetzung dieser Ziele und 
Aufgaben. Im Landwirtschaftsgesetz werden die zahlreichen bestehenden
Agrargesetze in einem Rahmengesetz zusammengefasst. Damit wird die 
gewünschte Flexibilisierung der heute starren Agrargesetzgebung 
herbeigeführt. Anpassungen, welche nicht einen grundsätzlichen 
Richtungswechsel bedeuten, können einfacher vorgenommen und 
entsprechende Massnahmen laufend dem aktuellen Entwicklungsstand 
angepasst werden.
Der Landtag wird künftig pro Legislaturperiode eine 
agrarpolitische Debatte führen, die weitere Gesamtausrichtung 
beschliessen und die finanziellen Mittel bestimmen. Indem sich der 
Gesetzgeber somit auf zentrale Fragestellungen konzentrieren kann, 
werden seine Möglichkeiten zur Einflussnahme erheblich ausgebaut.
Obwohl das Landwirtschaftsgesetz auf den bisherigen Rechtsnormen 
aufbaut und keine grundlegend neuen Regelungen eingeführt werden, 
wird das Gesetz in verschiedenen Bereichen gewisse notwendige 
Änderungen ermöglichen. So wird in Zukunft eine landwirtschaftliche 
Ausbildung erforderlich sein als Voraussetzung für die Anerkennung 
als Landwirtschaftsbetrieb und damit für den Bezug von Förderungen. 
Ferner werden staatliche Förderungsmassnahmen effizienter und 
flexibler eingesetzt. Des Weiteren werden die Verantwortung der 
Landwirte und das Unternehmertum in den kommenden Jahren insgesamt 
anwachsen. Doch daneben wird mit dem Landwirtschaftsgesetz 
gleichzeitig auch die lenkungswirksame Finanzierung von Leistungen 
ins Auge gefasst, die im öffentlichen Interesse erbracht werden. Dazu
gehört die ökologische, landschaftspflegerische, tiergerechte und 
ressourcenschonende Ausrichtung der Landwirtschaft. Über dies wird 
das Ziel verfolgt, die Berglandwirtschaft in geeigneter Weise zu 
erhalten und zu stärken. Es soll insgesamt eine dynamische 
Entwicklung von unternehmerischen Betrieben zugelassen werden. Diese 
Anpassungsprozesse können jedoch nur ablaufen, wenn sie nicht durch 
staatliche Eingriffe aufgehalten werden. Die Anpassungen sollen 
allerdings nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung 
sozialverträglich bleibt.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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