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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Opferhilfegesetz auf der Zielgeraden

Vaduz, 25. Mai (pafl) -

(ots)

Regierung verabschiedet Stellungnahme zu Handen des Landtags

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22.
Mai 2007 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des 
Opferhilfegesetzes (OHG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der 
Landtag wird damit im Juni abschliessend darüber beraten können.
Schon bei der ersten Lesung vor einem Jahr hatten die Abgeordneten
die vom Rechtsdienst der Regierung zusammen mit einer 
Redaktionskommission unter dem Vorsitz von Marion Frick-Tabarelli 
ausgearbeitete Gesetzesvorlage äusserst positiv aufgenommen und 
anerkannt, dass damit die parlamentarische Motion aus dem Jahr 2001 
vollumfänglich und bestmöglich erfüllt sei.
Die liechtensteinische Opferhilfe-Vorlage lehnt sich sehr eng an 
das schweizerische Recht an. Er wurde nunmehr auch systematisch dem 
künftigen schweizerischen Opferhilfegesetz, dessen Totalrevision am 
23. März 2007 verabschiedet wurde, angeglichen. Inhaltlich ergeben 
sich dadurch keine Veränderungen im Vergleich zur ursprünglichen 
Vorlage, die Bestimmungen wurden lediglich redaktionell der 
schweizerischen Rezeptionsgrundlage angepasst. Diese weitgehende 
Übereinstimmung mit dem schweizerischen Vorbild wird den Vollzug der 
Opferhilfe in Liechtenstein erheblich erleichtern und schafft so die 
Grundlage, um die Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei der 
Bewältigung der Folgen der Straftat von Anbeginn bestmöglich zu 
unterstützen.

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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