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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zweites Assessment des Internationalen Währungsfonds in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 19. Januar (pafl) -

Im Jahre 2002 evaluierte der
Internationale Währungsfonds (IWF) erstmals den Finanzplatz 
Liechtenstein. Der IWF würdigte die Anstrengungen, die Liechtenstein 
im Bereich der Finanzmarktregulierung unternommen hatte, positiv und 
anerkannte, dass Liechtenstein über eine moderne und qualitativ hoch 
stehende Gesetzgebung verfügt. Im Bereiche der 
Geldwäschereibekämpfung sowie der Finanzierung des Terrorismus wurde 
ein "high level of compliance" mit internationalen Standards 
festgestellt.
Vom 20. März bis 4. April 2007 wird der IWF erneut ein Assessment 
in Liechtenstein durchführen. Grundlage für das zweite Assessment 
bilden die revidierten 40 Empfehlungen sowie die 9 
Spezialempfehlungen der FATF, samt der dazu gehörenden Methodology. 
Die Regierung ist bestrebt, dass das Urteil über den Finanzplatz 
Liechtenstein auch beim zweiten Assessment positiv ausfällt, um das 
Vertrauen in den Finanzplatz Liechtenstein und in die 
Finanzmarktakteure weiter zu stärken. Zu diesem Zweck hat die 
Regierung bereits im Oktober 2006 eine Projektgruppe zur 
Vorbereitung und Durchführung des Assessment bestellt. Mit der 
Projektleitung wurden Stephan Ochsner, Vorsitzender der 
Geschäftsleitung der FMA, - dieser übte diese Funktion bereits beim 
ersten Assessment aus - sowie Martin Frick, Ressortsekretär des 
Regierungschefs, betraut.
Im Rahmen der Vorbereitungen wurde am 10. November 2006 eine 
erste Informationsveranstaltung zum anstehenden Assessment für die 
Finanzmarktakteure durchgeführt. Eine zweite 
Informationsveranstaltung, an welcher der Bedarf sowie die zeitliche 
Machbarkeit einer Anpassung der Sorgfaltspflichtverordnung 
thematisiert wurde, ist am Freitag, 12. Januar 2007, abgehalten 
worden. Auf der Grundlage dieser Informationsveranstaltung wird die 
Regierung nunmehr in Absprache mit den betroffenen 
Interessensverbänden das weitere Vorgehen festlegen. Die 
Interessensverbände wurden auch bei anderen Fragestellungen, so etwa 
bezüglich des Regimes bei Inhaberaktien, eingebunden und 
konsultiert.

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