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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Schulgesetzes

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Schulgesetzes, des Gesetzes über die 
Schulzahnpflege und des Lehrerdienstgesetzes zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit der Teilrevision des Schulgesetzes will die 
Regierung eine gesetzliche Regelung der Matura für Absolventinnen 
und Absolventen von Privatschulen schaffen. Mangels Rechtsgrundlagen 
ist unklar, unter welchen Bedingungen Absolventinnen und Absolventen 
eines privaten Gymnasiums die Matura erlangen können. Zum Schutz der 
Schülerinnen und Schüler, welche eine solche Schule besuchen, und im 
Hinblick auf die internationale Anerkennung der liechtensteinischen 
Matura macht es Sinn, entsprechende Rechtsgrundlagen zu erlassen.
Weiters machen verschiedene Entwicklungen eine Reorganisation des 
Lehrmittelwesens notwendig. Das vielfältige Angebot (Bücher, analoge 
Medien, CD, DVD, e-learning etc.) verlangt eine Gesamtschau und 
einen auf die Lehrpläne abgestimmten Lehrmitteleinsatz. Durch das 
Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat sich Liechtenstein dazu 
verpflichtet, den Besuch der Grundschule unentgeltlich anzubieten. 
Darunter fällt auch die Gratisabgabe von Lehrmitteln und des 
Schulmaterials, wie dies in unseren beiden Nachbarländern üblich 
ist.
Das Krankenversicherungsgesetz deckt auch Unfallrisiken von Schülern 
in der Schule. Insoweit ist die im Schulgesetz verankerte 
Verpflichtung der Schulträger, Schüler umfassend gegen Unfälle zu 
versichern, eine unnötige Doppelversicherung. Sie kann ohne Schaden 
abgeschafft werden. An ihrer Stelle sollen die Schulträger jedoch 
befugt werden, allfällige Lücken ergänzend zu versichern.
Zudem sollen einzelne Vorschriften, die überholungsbedürftig oder 
veraltet sind, zugunsten einer besseren Schulverwaltung revidiert 
werden.

Kontakt:

Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann
Leiter Abteilung Administration und Recht
Tel. +423/236 67 52
juerg.dinkelmann@sa.llv.li

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