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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Das liechtensteinische Engagement für die Menschenrechte

(ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) -

Der Schutz der
Menschenrechte ist eine Priorität der liechtensteinischen 
Aussenpolitik. Liechtenstein unterstützt aktiv die Bemühungen der 
internationalen Gemeinschaft für die Menschenrechte und ist 
Vertragspartei aller wichtigen Menschenrechtsabkommen des Europarats 
und der UNO. Auch dadurch ist Liechtenstein verpflichtet, die 
Menschenrechte innerhalb des Landes zu schützen und ihre Einhaltung 
zu überwachen.
Menschenrechte in Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es keine groben oder systematischen 
Menschenrechtsverletzungen. Der Schutz der Menschenwürde ist ein 
zentraler Grundsatz der liechtensteinischen Rechtsordnung. Die 
Europäische Kommission gegen Rassismus sowie die UNO-Ausschüsse, 
sehen in ihren Empfehlungen an Liechtenstein jedoch noch 
Verbesserungspotenzial in der Gleichbehandlung und 
Gleichberechtigung von Personen bei der Arbeit und der Wohnungssuche 
sowie der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Gemäss den 
Ausschüssen könnten auch die Kenntnisse über die Menschenrechte in 
der Öffentlichkeit und die Datenlage noch allgemein verbessert 
werden.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung zwei Arbeitsgruppen 
eingesetzt, die sich mit Fragen der Vermeidung von Diskriminierung 
sowie der Prävention von Rassismus befassen. Die Arbeitsgruppen 
haben bereits Aktivitäten im Bereich des Menschenrechtsschutzes in 
Angriff genommen, unter anderem die laufende Aktualisierung und 
Erweiterung des Themas auf der offiziellen Internetseite 
Liechtensteins (www.liechtenstein.li), eine Vortragsreihe über 
Menschenrechte zur Schulung verschiedener Behörden sowie Vorarbeiten 
für eine Bestandesaufnahme über die liechtensteinische Situation in 
den Bereichen Integration und Diskriminierung.
UNO-Expertentreffen im Malbun
Innerhalb der UNO sind für alle Menschenrechtsübereinkommen 
spezielle Ausschüsse geschaffen worden, welche mit einem 
Berichtssystem die Einhaltung der Menschenrechte in den 
Vertragsstaaten überprüfen. Auch Liechtenstein ist verpflichtet, 
regelmässig Berichte über die Menschenrechtssituation einzureichen 
und vorzustellen. So wurden unter der Federführung des Amtes für 
Auswärtige Angelegenheiten bereits je zwei Berichte über die Rechte 
der Frau bzw. die Verhütung von Folter erstellt und an die 
zuständigen Ausschüsse eingereicht. Jeweils ein Bericht wurde zu den 
Themen Kinderrechte und Rassismus sowie zu den so genannten 
bürgerlichen und politischen Rechten eingereicht. Derzeit sind der 
erste Bericht über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 
Rechte sowie der zweite Bericht über die Kinderrechte in 
Ausarbeitung. Die eingereichten Berichte können beim Amt für 
Auswärtige Angelegenheiten angefordert werden.
Da das Berichterstattungssystem gerade für kleine Staaten wie 
Liechtenstein eine grosse Arbeitsbelastung bedeutet, setzt sich 
Liechtenstein in der UNO aktiv für die Vereinfachung des Systems 
ein. Im Mai dieses Jahres fand unter dem Vorsitz von Christian 
Wenaweser, dem liechtensteinischen Botschafter bei der UNO in New 
York, im Malbun ein Expertentreffen zum Thema statt, welches durch 
seine praxisbezogenen Ergebnisse den Anstoss für weitere 
Diskussionen leistete.
Menschenrechte im Kampf gegen Terrorismus
Liechtenstein setzt sich im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses 
gegen Terrorismus (CTC) sowie in der eigentlichen 
Menschenrechtsarbeit innerhalb der UNO dafür ein, dass die Balance 
zwischen Terrorismusbekämpfung und Menschenrechten gewahrt und die 
im Völkerrecht dafür vorgesehenen Mechanismen respektiert werden. 
Seit den Terrorangriffen vom 11. September 2001 haben verschiedene 
Staaten im Namen des Kampfs gegen den Terrorismus Massnahmen 
getroffen, welche aus der Perspektive der Menschenrechte fragwürdig 
sind. Die Bekämpfung von Terrorismus darf nicht dazu führen, dass 
grundlegende Rechte von Menschen sowie gesellschaftliche Werte und 
Standards beeinträchtigt werden. Das Thema bildet einen Schwerpunkt 
der liechtensteinischen Arbeit in der UNO. Spätestens die Anschläge 
auf das UNO-Hauptquartier in Bagdad vom 19. August 2003 haben 
gezeigt, dass auch die Vereinten Nationen Ziel terroristischer 
Anschläge werden können. Der Schutz des UNO- Personals ist daher ein 
aktuelles und zentrales Anliegen, welches von einem ad-hoc-Ausschuss 
der UNO unter der Leitung des liechtensteinischen Botschafters 
Christian Wenaweser behandelt wird.
Unterstützung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
Auf europäischer Ebene setzt sich Liechtenstein vor allem im 
Rahmen des Europarats für den Menschenrechtsschutz ein. Ein 
besonderes Anliegen bildet dabei die Aufrechterhaltung und Stärkung 
des weltweit einzigartigen Schutzsystems, das vom Europäischen 
Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewährleistet wird. 
Dieses System ermöglicht es Einzelpersonen, Klage gegen einen 
Mitgliedstaat des Europarats zu erheben, wenn sie sich durch die 
Behörden in jenen Rechten verletzt fühlen, welche durch die 
Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden, und sie den 
innerstaatlichen Beschwerdeweg erschöpft haben. Als Ausdruck der 
Bedeutung, welche Liechtenstein dem Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte beimisst, unterstützte die Regierung anlässlich der 
25jährigen Mitgliedschaft Liechtensteins im Europarat im November 
2003 die Bibliothek des Gerichtshofs, die von Menschenrechtsanwälten 
in ganz Europa benutzt wird, mit 50'000 Franken.
Die Stärkung des Gerichtshofs stellte auch einen Schwerpunkt des 
liechtensteinischen Vorsitzes im Europarat im Jahr 2001 dar. Ebenso 
setzte sich Liechtenstein während des Vorsitzes im Ministerkomitee 
für die europaweite, vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein. 
Auf der Ebene der Parlamentarischen Versammlung engagiert sich die 
Leiterin der liechtensteinischen Delegation, Renate Wohlwend, schon 
seit Längerem für dieses Thema.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Alicia Längle
Tel.: +423/236 60 58
alicia.laengle@aaa.llv.li

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