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Fürstentum Liechtenstein

Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Singapur

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit
Singapur. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am
26. Juni 2002 in Island unterzeichnet. Es soll am 1. Januar 2003 in
Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen sieht den Freihandel für Industrieprodukte
vor, regelt den Handel mit Dienstleistungen, die
Auslandinvestitionen, geistige Eigentumsrechte, das Wettbewerbsrecht
und das öffentliche Beschaffungswesen. Es verbessert damit die
Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den
EFTA-Staaten und Singapur und schafft die Voraussetzungen dafür, dass
liechtensteinische Wirtschaftsakteure auf dem Markt Singapurs
gegenüber wichtigen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist das erste, welches die
EFTA-Staaten mit einem asiatischen Partner ausgehandelt haben und
nach jenem mit Mexiko das zweite mit umfassendem Geltungsbereich,
indem es zusätzlich zum Warenverkehr insbesondere auch
Dienstleistungen und Investitionen regelt.
Das gleichzeitig zwischen der Schweiz und Singapur abgeschlossene
bilaterale Landwirtschaftsabkommen findet aufgrund des Zollvertrages
auch auf Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Äusseres/Regierungsrat
Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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