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Nach dem Vorschlag des Bundesrates zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen: Parlamentarierinnen und HEKS fordern weitere humanitäre Erleichterungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Nach dem Vorschlag des Bundesrates zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen: Parlamentarierinnen und HEKS fordern weitere humanitäre Erleichterungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
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Zürich (ots)

Ende November hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Schweiz im kommenden Jahr zusätzliche 800 besonders verletzliche Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen soll. Darüber hinaus schlägt er vor, alle zwei Jahre jeweils ein Programm für die Aufnahme von insgesamt 1500 bis 2000 schutzbedürftigen Flüchtlingen zu verabschieden. Der Vorschlag des Bundesrates zielt zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, greift jedoch angesichts der anhaltenden weltweiten Flüchtlingskrise zu kurz. Nebst einer Erhöhung des Aufnahmekontingentes braucht es weitere humanitäre Erleichterungen für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Die beiden Nationalrätinnen Lisa Mazzone (Grüne, GE) und Rosmarie Quadranti (BDP, ZH) werden deshalb noch in der laufenden Wintersession entsprechende parlamentarische Vorstösse einreichen.

Mit seinem jüngsten Vorschlag reagiert der Bundesrat nicht zuletzt auf die Forderungen der Petition für «sichere und legale Fluchtwege in die Schweiz». Diese wurde vom Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS gemeinsam mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH und mit über 38'000 Unterschriften Ende Juni 2018 eingereicht. Weltweit sind heute über 68 Millionen Menschen auf der Flucht. Laut UNHCR sind davon rund 1,2 Millionen Menschen auf eine Neuansiedlung in einem sicheren Drittstaat (Resettlement) angewiesen. Der tatsächliche Bedarf für Resettlement-Aufnahmen ist deshalb bedeutend grösser als das vom Bundesrat vorgesehene Aufnahmekontingent von 1500 bis 2000 Personen. Für HEKS-Direktor Peter Merz ist deshalb klar: «Der Vorschlag des Bundesrates ist im Grundsatz sicher positiv zu werten. Die Schweiz mit ihrer langen humanitären Tradition steht allerdings in einer besonderen Verantwortung und kann noch deutlich mehr Flüchtlingen Schutz zu gewähren, als dies der Bundesrat vorschlägt.»

Gerade für syrische Flüchtlinge ist es derzeit praktisch unmöglich, Zugang zu einem fairen Asylverfahren in einem europäischen Staat zu finden. Tausende von ihnen werden stattdessen unter katastrophalen Bedingungen in Internierungslagern in Libyen festgehalten, wo sie schwerste Menschenrechtsverletzungen erleiden. «Mit einer weiteren Erhöhung der Kontingente können wir dazu beitragen, gezielt solche besonders verletzlichen Flüchtlinge aus ihrer unhaltbaren Lage zu befreien und ihnen Schutz und neue Zukunftsperspektiven in der Schweiz zu bieten», meint Peter Merz.

Erleichterte Erteilung von Humanitären Visa

In eine ähnliche Richtung zielt die Zürcher Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) mit ihrem parlamentarischen Vorstoss für eine erleichterte Erteilung Humanitärer Visa. Mit solchen Visa sollen Menschen, die an Leib und Leben gefährdet sind, legal in die Schweiz einreisen können. Ein humanitäres Visum, das persönlich bei einer Schweizer Vertretung beantragt werden muss, ist ein flexibles Instrument zur schnellen und kosteneffizienten Ergänzung traditioneller Resettlement-Programme. Rosmarie Quadranti schränkt allerdings ein: «Die Drittstaatenregelung verhindert die sinnvolle Anwendung dieses Instrumentes, weil sie zwei Tatsachen verkennt: zum einen sind die Menschen, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben gefährdet sind, oft gezwungen, in einen Drittstaat zu fliehen. Und zum anderen gibt es in ihren kriegsversehrten Heimatländern oft keine Schweizer Vertretungen mehr. Somit können die an Leib und Leben gefährdeten Menschen unmöglich vor Ort ein Visumsantrag stellen. Der Bundesrat muss darum die Kriterien für Humanitäre Visa erleichtern, indem an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge solche Visa auch von einem Drittstaat aus beantragen können.»

Das Recht auf Familie auch für vorläufig Aufgenommene

Viele Flüchtlinge, die auf oft lebensgefährlichen Wegen die Schweiz erreichen, wurden unterwegs von ihren Angehörigen getrennt, ganze Familien werden auf der Flucht auseinandergerissen. HEKS-Direktor Peter Merz weiss aus seiner jahrelangen Berufserfahrung: «Das Getrenntsein von der eigenen Familie ist für die Betroffenen eine extreme emotionale Belastung.» Die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne) stellt in diesem Zusammenhang klar: «Das Recht auf Familie ist in der Bundesverfassung verankert.» Dieses soll in Zukunft nicht nur für anerkannte Flüchtlinge gelten, die bereits heute ihre Familie in die Schweiz nachholen dürfen, sobald sie einen positiven Asylentscheid erhalten haben. Demgegenüber können vorläufig Aufgenommene frühestens nach drei Jahren ihre/n EhepartnerIn und Kinder unter 18 Jahren in die Schweiz nachholen. «Der Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene bleibt aber auch danach durch hohe finanzielle Hürden sehr erschwert. «Damit ist das verfassungsmässige Grundrecht auf Familie für diese Menschen in Frage gestellt», kritisiert Lisa Mazzone. Mit ihrem Vorstoss will sie deshalb den Bundesrat unter anderem damit beauftragen, die mit dem Familiennachzug verbundenen finanziellen Kriterien für vorläufig Aufgenommene so anzupassen, dass das Recht auf Familienleben auch für arbeitssuchende und wenig verdienende Flüchtlinge gewährleistet wird.

Die Schweiz als Vorbild

Die beiden Nationalrätinnen werden ihre Vorstösse noch in der laufenden Wintersession der eidgenössischen Räte einreichen. HEKS-Direktor Peter Merz ist dankbar für die parlamentarische Unterstützung der Forderungen, die HEKS und SFH bereits mit ihrer im Juni 2018 eingereichten Petition beim Bundesrat deponiert haben. «Ich hoffe, dass wir damit die Situation von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen massgeblich verbessern können. Dies wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Schweiz ihre humanitäre Vorbildfunktion auch in Zukunft wahrzunehmen bereit ist.»

Kontakt:

Dieter Wüthrich, Leiter Medien und Information, 044 360 88 66,
dieter.wuetrich@heks.ch

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