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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Bundesrat zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2003
die Ergebnisse der Vernehmlassung und das weitere Vorgehen zur 
Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) zur Kenntnis genommen. 
Er wird im Herbst - nach Gesprächen des EVD mit der schweizerischen 
Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die 
finanziellen Rahmenbedingungen einer Integration der Bereiche 
Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) - die Stossrichtung der 
Botschaft verabschieden. Zur Vorlage haben sich alle Kantone, die 
politischen Parteien, alle angeschriebenen Spitzenverbände sowie die 
hochschulpolitischen Organe des Bundes und der Kantone vernehmen 
lassen. Das Hauptinteresse der Vernehmlassenden, die während der 
dreimonatigen Frist bis 28. März 2003 120 Stellungnahmen eingereicht 
haben, galt den drei Kernpunkten Integration der Fachbereiche 
Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) in die Regelungskompetenz des 
Bundes, Umsetzung der Bologna-Deklaration auf Fachhochschulebene 
sowie den Zulassungs- und Finanzierungsbestimmungen. Die Vorlage ist 
bei den Vernehmlassungsteilnehmern umstritten. Während die meisten 
Kantone in Übereinstimmung mit der schweizerischen Konferenz der 
kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die geplante Gesetzesrevision 
ablehnen, stösst sie bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft auf 
grosse Zustimmung.
Gründe für die ablehnende Haltung der Kantone und der EDK sind unter 
anderem die vorgeschlagene Überführung der GSK-Bereiche in die 
Zuständigkeit des Bundes ohne eine Subventionierung, die mit 
derjenigen für die bestehenden Fachhochschulen unter Bundesaufsicht 
gleichwertig wäre. Die Wirtschaft dagegen und insbesondere die 
Verbände aus den Bereichen Gesundheit und Soziales sprechen sich in 
diesem Punkt trotz minimaler Subventionierung mehrheitlich für die 
Teilrevision aus.
Weiter vertritt die EDK mit Blick auf das bis 2008 geplante 
Hochschulförderungsgesetz die Überzeugung, dass die Einführung der 
Bachelor- und Masterstudiengänge an Fachhochschulen als 
Übergangslösung auch gestützt auf das geltende Fachhochschulgesetz 
erfolgen könne. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung 
des so genannten Bologna-Systems wurden durch den Bund gründlich 
geprüft. Demgegenüber erachten die Spitzenverbände der Wirtschaft 
eine gesetzliche Regelung der Bachelor- / Master-Studiengänge für 
die Konkurrenzfähigkeit der Fachhochschulen als notwendig und 
vordringlich. Gefordert wird, dass mit der Einführung der Bachelor- 
Studiengänge keine Abwertung der bisherigen dreijährigen 
Fachhochschulausbildung erfolge. Der Bachelor müsse grundsätzlich 
berufsqualifizierend sein.
Nach Publikation der Vernehmlassungsergebnisse sind zusätzliche 
Gespräche mit der EDK geplant. Vordringliches Ziel ist es, im 
Revisionspunkt Integration GSK-Bereiche einen Konsens zu erzielen. 
Im Anschluss an diese Gespräche wird der Bundesrat im Herbst die 
Stossrichtung für die Botschaft der Teilrevision festlegen. Ziel 
bleibt, das teilrevidierte Fachhochschulgesetz im Jahre 2005 in 
Kraft zu setzen.
Vernehmlassungsbericht unter: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / 
Revision Fachhochschulgesetz)
Auskünfte:
Beat Weber,
Leistungsbereich Fachhochschulen,
BBT,
Tel: 031 324 25 79, 
beat.weber@bbt.admin.ch

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