Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mehr verpassen.

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Bundesrat verabschiedet Botschaft über Zusatzkredit für Expo.02

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über einen
zweiten Zusatzkredit zugunsten der Landesausstellung 2002
verabschiedet. Wie der Bundesrat bereits im Dezember 2001 in Aussicht
gestellt hat, wird ein Zusatzkredit von 120 Millionen Franken in Form
eines Darlehens sowie die Umwandlung der Defizitgarantie von 58
Millionen Franken in ein Darlehen beantragt.
Das Budget vom Dezember 2001 der Expo.02 weist ein Defizit von 269
Millionen Franken auf. Die Risiken sowohl auf der Einnahmen- als auch
auf der Ausgabenseite sind in diesem Budget nicht berücksichtigt. Ab
Frühjahr muss mit einer Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken
gerechnet werden. Diese Budget- und Liquiditätsprobleme lassen sich
weder durch Ausgabenreduktionen noch mittels einer Finanzierung durch
die Banken lösen.
Es ist vorgesehen, die Vorlage in der März Session des Parlamentes
zu behandeln.
Botschaft über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der
Landesausstellung 2002 vom 30. Januar 2002
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin,
   sehr geehrter Herr Ständeratspräsident,
   sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf
eines Bundesbeschlusses über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der
Landesausstellung 2002 mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen
Hochachtung.
30. Januar 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
   Der Bundespräsident: Kaspar Villiger
   Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
Übersicht
Der Bundesrat beantragt zugunsten der Landesausstellung 2002 einen
Zusatzkredit von 120 Millionen Franken in Form eines Darlehens sowie
die Umwandlung der verbleibenden Defizitgarantien von insgesamt 58
Millionen Franken in ein Darlehen.
Das Budget der Expo.02 (Stand Dezember 2001) weist ein Defizit von
269 Millionen Franken  auf. Zudem sind in diesem Budget die Risiken
sowohl auf der Einnahmen-, als auch auf der Ausgabenseite nicht
berücksichtigt. Vor allem muss ab Frühjahr 2002 mit einer
Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken gerechnet werden.
Die Budget- und Liquiditätsprobleme lassen sich weder durch
Ausgabenreduktionen noch mittels einer Finanzierung durch die Banken
lösen. Wenn nicht der Abbruch der Landesausstellung unmittelbar vor
der geplanten Eröffnung in Kauf genommen werden soll, braucht es die
zusätzliche Finanzhilfe des Bundes.
Botschaft
1 Vorgeschichte
Das Vorhaben, am Anfang des neuen Jahrtausends eine
Landesausstellung durchzuführen, hat Parlament und Bundesrat in den
letzten Jahren verschiedentlich beschäftigt. Namentlich die beiden
Botschaften des Bundesrates vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) und
vom 8. Oktober 1999 (BBl 1999 9194) haben das Konzept dargelegt und
die wegen aufgetretener Schwierigkeiten erforderlichen Anpassungen
für die Realisierung umrissen.
Mit ihrem Bericht vom 27. März 2001 "Probleme bei der Vorbereitung
und Organisation der Landesausstellung 2001 (Expo.01). - Eine
Aufarbeitung im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht" (BBl 2001
2542) hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates die
Vorkommnisse bei der Planung und Organisation der Expo.01 untersucht.
Der Bundesrat hat dazu und zu den Empfehlungen am 15. Juni 2001
Stellung genommen.
Den weiteren Verlauf der Vorarbeiten haben auch die zuständigen
parlamentarischen Organe, insbesondere an Hand der ausführlichen
Quartalsberichte der Expo.02, begleitet. Der Bund hat bisher gemäss
den folgenden Beschlüssen Finanzhilfen zugesichert:
  • Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 über einen Beitrag an die Landesausstellung 2001
  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung
  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1999 über den Nachtrag II zum Voranschlag für 1999
  • Bundesbeschluss vom 16. Juni 2000 über eine Defizitgarantie zu Gunsten der Landesausstellung 2002
  • Bundesbeschluss vom 13. Juni 2001 über den Nachtrag I zum Voranschlag für 2001.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Expo.02 beträgt
aufgrund der bewilligten Verpflichtungskredite 718 Millionen Franken:
- Beiträge           180 Mio.
   - Darlehen I         130 Mio.
   - Darlehen II        300 Mio.
   - Defizitgarantien    58 Mio.
   - Bundesprojekte      50 Mio.
Zusätzliche Leistungen des Bundes, welche die Armee und
verschiedene Bundesämter im Rahmen der bewilligten ordentlichen
Budgets erbringen, belaufen sich auf rund 26 Millionen Franken.
Von den bewilligten Verpflichtungskrediten sind Ende Januar 2002
37 Millionen Franken noch nicht beansprucht worden:
- KMU-Beiträge        22 Mio.
   - Bundesprojekte      15 Mio.
Daneben bestehen restliche Defizitgarantien von 58 Millionen
Franken (20 Mio. aufgrund des Bundesbeschlusses vom 10.12.1996 und 38
Mio. aufgrund des Bun-desbeschlusses vom 16.6.2000).
2 Eingabe des Steuerungskomitees des Vereins
Landesausstellung vom 14. Dezember 2001 Die Budgetsituation und
die Aussichten hinsichtlich der Liquidität der Expo.02 geben zu
Besorgnis Anlass. Die Expo-Leitung hat am 3. Oktober 2001 - im Rahmen
der periodischen Kontakte mit der Delegation des Bundesrates - über
die verschlechterte finanzielle Situation der Landesausstellung und
die Aussichten bezüglich deren Liquidität orientiert. Ende Oktober
wurde auch die Finanzdelegation über die Situation per 30. Oktober
2001 ins Bild gesetzt.
Am 14. Dezember 2001 unterbreitete die Expo-Leitung dem EVD einen
Bericht zur Finanzlage der Expo.02. Darin wird eine zusätzliche
Liquiditätssicherung von 140 Millionen Franken auf Darlehensbasis
beantragt.
3 Budgetsituation
Das Budget der Expo vom Dezember 2001 weist - im Vergleich zum
Budget vom Januar 2000, welches der Botschaft vom 23. Februar 2000
über eine Defizitgarantie (BBl 2000 2079) zu Grunde lag - folgende
Abweichungen auf:
Tabelle 1:
in Mio. Fr.    Budget           Budget          Abweichungen
                Januar 2000      Dezember 2001
Ausgaben        1‘439            1‘543             + 104
Einnahmen       1‘401            1‘274             - 127
Saldo            - 38            - 269             - 231
Im Budget Dezember 2001 ist das Darlehen I (130 Mio.) unter
Einnahmen verbucht, nicht jedoch das Darlehen II (300 Mio.). Bei den
Ausgaben ergeben sich gegenüber dem Budget Januar 2000 folgende
Abweichungen: 29 Millionen Franken Mehrausgaben in den durch die Expo
beeinflussbaren Positionen (insbesondere Baukosten) und 75 Millionen
Franken nicht beeinflussbare budget-technisch bedingte Mehrausgaben,
denen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen.
Bei den Einnahmen liegt das Hauptproblem für die Verschlechterung
in erster Linie im Bereich des Sponsoring. Der Einnahmenrückgang von
127 Millionen Franken ergibt sich aus 202 Millionen Franken Reduktion
des Einnahmenpotentials und 75 Millionen Franken Erhöhung der
Einnahmen, welche den oben erwähnten Ausgabenpositionen
gegenüberstehen. Von den 202 Millionen Franken Einnahmenverminderung
entfallen alleine 136 Millionen Franken auf fehlende
Sponsoringeinnahmen; weiter mussten die Einnahmen für Events mit 22
Millionen Franken, die Verkehrseinnahmen mit 16 Millionen Franken und
die übrigen Betriebsmassnahmen (Lotterie und Merchandising etc.) mit
28 Millionen Franken nach unten korrigiert werden.
Das im Budget Dezember 2001 ausgewiesene Defizit von 269 Millionen
Franken ist somit durch das Darlehen II (300 Mio.) und die
Defizitgarantie (58 Mio.) abgedeckt. Die Expo-Leitung weist jedoch
ausdrücklich darauf hin, dass in diesen Budgetzahlen die Risiken
sowohl auf der Einnahmen-, als auch auf der Ausgabenseite nicht
berücksichtigt sind.
Unter Berücksichtigung der in der Expo-Rechnung erfassten Risiken
stellt sich die Budgetsituation wie folgt dar:
Tabelle 2:
in Mio. Fr.       Budget           Risiken          Budget 
                  Dezember 2001                    inkl. Risiken
Ausgaben           1‘543            + 102 *         1‘645
Einnahmen          1‘274            - 120**         1‘154
Saldo              - 269             -222           - 491
* Ausgabenrisiken: Bauten 29 Mio., Betriebskosten 35 Mio.,
Ausstellungen und Events 17 Mio., Diverses 21 Mio.; 9,5 Mio. Risiken
sind beim Rückbau eingestellt, obschon dafür durch Bankgarantien
abgesicherte Verträge mit den Generalunternehmern bestehen, wel-che
im Budget Dezember 2001enthalten sind.
** Einnahmenrisiken: Sponsoring 37 Mio., Eintritte (Basis 10 %
weniger als budgetiert) 30 Mio., Betriebseinnahmen/Diverses 53 Mio.
Das Defizit beträgt unter Berücksichtigung der Risiken 491
Millionen Franken. Dieses übersteigt somit das Darlehen II (300 Mio.)
um 191 Millionen Franken und ist nur noch teilweise durch die
verbleibenden Defizitgarantien (58 Mio.) gedeckt.
Der Bericht der Expo weist zudem auch auf extremere Szenarien hin
(Risiko - 25 % bei Billeteinnahmen anstatt - 10 %, höhere
MWSt-Abgaben als budgetiert, geringere Einnahmen aus KMU-Programm),
was zu einem Defizit von 560 Millionen Franken führen könnte.
4 Liquidität
Die Abweichungen vom Budget und das effektive Eintreten der
Risiken bewirken in erster Linie einen zusätzlichen
Liquiditätsbedarf.
Die Expo-Leitung geht davon aus, dass gemäss den vorgelegten
Zahlen - nach Ausschöpfung zahlreicher Massnahmen (Kreditmanagement,
Vorziehen von Einnah-meninkassos, Forcierung des Vorverkaufs) - ab
Frühjahr 2002 eine Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken
auftreten wird. Diese Lücke könnte - in Anbetracht der Risiken - in
der zweiten Hälfte 2002 noch höher ausfallen.
5 Sponsoring
In der Botschaft vom 22. Mai 1996 wurde noch mit
Sponsoren-Einnahmen von insgesamt 800 Millionen Franken aus der
Privatwirtschaft gerechnet. Basierend auf dem Bericht Hayek
(September 1999) wurden die Sponsoren-Einnahmen im Budget Januar 2000
mit 454 Millionen Franken beziffert.
Weil die Sponsoren-Einnahmen nicht wie budgetiert eingingen,
musste die Expo die Anzahl Ausstellungen auf den Arteplages auf 37
reduzieren (im Bericht Hayek war noch von 53 Ausstellungen die Rede;
das Budget Januar 2000 ging von mindestens 40 Ausstellungen aus). Mit
der szenographischen und baulichen Realisierung dieser für eine
ausgewogene Ausstattung der Arteplages mindestens erforderlichen
Ausstellungen konnte jedoch nicht zugewartet werden. Die Expo sah
sich daher gezwungen, gewisse Ausstellungen, für die noch keine oder
nicht genügend Sponsoren verpflichtet waren, ganz oder teilweise zu
Lasten der Bundesdarlehen vorzufinanzieren.
Bis zum Budget Dezember 2001 mussten die Sponsoren-Einnahmen von
454 Millionen Franken (Budget Januar 2000) um 71 auf 383 Millionen
Franken reduziert werden. Insbesondere sind namhafte, von
Economiesuisse und Gewerbeverband in Aussicht gestellte
Sponsoren-Beiträge bisher nur zu einem kleinen Teil eingebracht
worden. Tatsächlich sind nur Sponsoren-Beiträge im Umfang von 329
Millionen Franken durch Verträge (308 Mio.) und letters of intent (21
Mio.) gesichert (Stand Januar 2002). Die Expo erwartet die volle
Umwandlung der letters of intent in Verträge; die Leistungserbringung
ist bereits im Gange.
Im weiteren haben externe Partner ihre Sponsoren-Budgets zwar
erhöht, jedoch für Projekte, die keinen Nettoeffekt auf die
Expo-Rechnung haben, da den Mehreinnahmen entsprechende Mehrausgaben
für die betroffenen Projekte gegenüberstehen; dasselbe gilt auch für
gewisse Sponsoren-Beträge, welche die Expo für Leistungen akzeptiert
hat, die jedoch nicht im Ausgabenbudget vorgesehen waren; beides im
Umfang von rund 44 Millionen Franken. Ein Teil der Sponsoren-Beiträge
wurde zudem von den externen Partnern in Form von Natural-Sponsoring
eingebracht (22 Mio.). Diese zusätzlichen Sponsoren-Beiträge von 66
Millionen Franken dienten somit nicht der Finanzierung budgetierter
Ausgaben, so dass in diesem Ausmass eine Einnahmenlücke in der
Expo-Rechnung besteht.
Zusammen mit den oben erwähnten 71 Millionen Franken fehlen somit
der Expo einnahmenwirksame Sponsoren-Beträge von rund 137 Millionen
Franken.
6 Lösungsansätze
Die Expo-Leitung stellt in ihrem Bericht folgende Lösungsvarianten
dar:
- Private Finanzierung durch die Banken Der Liquiditätsbedarf
wurde bisher teilweise durch Kredite eines Bankenkonsortiums in der
Höhe von 80 Millionen Franken, abgesichert durch Zession der
Billeteinnahmen, gedeckt. Dieser Betrag ist gemäss Kreditvertrag
zunächst um die Hälfte und nach der Eröffnung vollständig aus den
Billeteinahmen zurück zu erstatten.
Auf Grund der gängigen Bankenpraxis wird es als nicht realistisch
eingeschätzt, die Liquiditätslücke allein durch das Bankenkonsortium
decken zu wollen. Angesichts der verschlechterten Finanzlage der
Expo.02 ist es jedoch wichtig, dass die Banken keine vorzeitige
Rückzahlung ihres Kredites verlangen.
Die Expo-Leitung ist indessen der Meinung, dass mit einem
deutlichen Signal des Bundes beim Bankenkonsortium erwirkt werden
könnte, die bisherigen Kredite beizubehalten, zeitlich zu erstrecken
und allenfalls Hand zu einer Aufstockung zu bieten.
Fazit: Mit einem Schreiben vom 19. Dezember 2001 des Bundesrates
an den Präsidenten des Steuerungskomitees wurde dieses Zeichen
gesetzt. Damit könnte das Liquiditätsproblem jedoch bestenfalls
reduziert werden.
  • Ausgabenreduktion Die Expo-Leitung sieht folgende denkbare Ansatzpunkte für Einsparungsmöglichkeiten:
  • Reduktion der Ausstellungen (ein Verzicht auf sieben Ausstellungen würde Einsparungen von maximal 15 - 18 Mio. ergeben);
  • Verzicht auf Events (das Einsparungspotential erreicht rund 40 Mio.);
  • Betrieb (Einschränkung der Öffnungszeiten und Schliessung der Ausstellung an Montagen brächten rund 10 Mio. Einsparungen).
Die Expo-Leitung hält zu den skizzierten Möglichkeiten jedoch
fest, dass eine weitergehende Programmreduktion, je näher die
Eröffnung rückt, umso  schwieriger wäre und auch rechtliche
Konsequenzen aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen brächte.
Vor allem würde jede Reduktion die Attraktivität der
Landesausstellung empfindlich verringern und sich letztlich negativ
auf die Billet-Einnahmen, die Gastronomie sowie weitere angebotene
Leistungen auswirken. Aber auch das Gleichgewicht auf den Arteplages
- und damit das eigentliche Dezentralisierungskonzept der Ausstellung
- würde durch eine Reduktion des Ausstellungs- und Eventangebots
stark gestört. Es wären lange Wartezeiten vor gewissen Ausstellungen
zu befürchten. Alternativprogramme durch Events zum Ausgleich für
grössere Besucheraufkommen und attraktive Abendprogramme müssten
fallen gelassen werden. Eine Reduktion der Öffnungszeiten hätte
letztlich ebenfalls einen negativen Einfluss auf die
Betriebseinnahmen (Restaurants, Shops etc.) und die Besucherzahl.
Fazit: Der Bundesrat ist mit der Expo-Leitung weitgehend einig,
dass die dargestellten Reduktionen kontraproduktiv wären.
- Abbruch der Expo.02
     Zum heutigen Zeitpunkt würde ein Abbruch der Landesausstellung
     auf gegen eine Milliarde Franken zu stehen kommen.
Fazit: Abgesehen vom hohen finanziellen Schaden würde dieser
Schritt einen sehr negativen Eindruck über unser Land in Europa und
der Welt verbreiten (Imageverlust) und ein Eingeständnis unserer
Unfähigkeit, eine nationale Ausstellung auf die Beine zu stellen,
bedeuten. Ein Abbruch, wenige Monate vor der Eröffnung der Expo und
nachdem bereits mehr als eine Million Billets verkauft worden sind,
erachtet der Bundesrat als nicht verantwortbar.
7 Schlussfolgerung und Antrag
Die Analyse der drei skizzierten Lösungsansätze macht klar, dass
der Handlungsspielraum sehr eng ist. Eine zusätzliche Finanzierung
durch den Bund ist notwendig.
Der Bundesrat beantragt demzufolge dem Parlament, zugunsten der
Landesausstellung 2002:
  • einen Zusatzkredit von 120 Millionen Franken als Darlehen sowie zusätzlich
  • die Umwandlung der verbleibenden Defizitgarantien von 58 Millionen Franken in ein Darlehen.
Begründung
  • Die Expo verlangt ein zusätzliches Darlehen von 140 Millionen Franken. Davon sollen 120 Millionen Franken zur unmittelbaren Liquiditätssicherung und 20 Millionen Franken zur Abdeckung von Mindereinnahmen infolge ausserplanmässig schwachem Besucher-Aufkommen in der Startphase dienen.
  • Das mit dieser Botschaft beantragte neue Darlehen von 120 Millionen Franken entspricht dem von der Expo ausgewiesenen Kreditbedarf für die unmittelbare Liquiditätssicherung.
  • Zur Deckung zusätzlicher Risiken und zur Sicherstellung des entsprechenden Liquiditätsbedarfs bis zum Abschluss sollen die bestehenden Defizitgarantien von insgesamt 58 Millionen Franken in ein Darlehen umgewandelt werden. Diese Umwandlung soll sicherstellen, dass diese Mittel bei Bedarf rasch verfügbar sind.
  • Der Bundesrat setzt jedoch voraus, dass die Expo-Leitung mit strengem Controlling die Ausgaben im Griff behält und insbesondere die Ausgabenrisiken durch entsprechende Massnahmen reduziert bzw. durch zusätzliche Einnahmen auffängt. Ein Schreiben des Bundesrats dieses Inhalts erging am ... an die Expo-Leitung.
8 Gesamtbeurteilung
Das Projekt Landesausstellung ist organisatorisch, bautechnisch
sowie führungsmässig auf gutem Weg. Das Echo aus der Bevölkerung und
den Medien verbessert sich zusehends. Dies zeigen auch die
erfreulichen, über Erwarten guten Resultate des Vorverkaufs (bis
Mitte Januar 2002 sind bereits über 1 Mio. Billets für rund 54 Mio
verkauft worden).
Das Hauptproblem für die Verschlechterung bei den Einnahmen liegt
- wie dargelegt- in erster Linie im Bereich des Sponsoring. Das
Engagement der schweizerischen Wirtschaft entspricht nicht den
ursprünglichen Erwartungen. Aus heutiger Sicht muss festgestellt
werden, dass diese zu hoch angesetzt waren. Die allgemeine
konjunkturelle Abschwächung des letzten Jahres, die Terroranschläge
vom 11. September 2001, die Probleme der SAir-Group und die
Rekapitalisierung der Crossair haben mit dazu beigetragen, dass die
Beteiligung der Wirtschaft schwächer ausgefallen ist. Im
internationalen Vergleich mit ähnlichen Grossveranstaltungen lässt
sich jedoch das Engagement der Wirtschaft durchaus sehen. Die Expo
versucht mit einer neuen Kampagne zur Gewinnung von Sponsoren, unter
anderem in Zusammenarbeit mit Economiesuisse und Gewerbeverband, das
Bild noch zu verbessern.
Nicht zu übersehen ist aber auch, dass bei Ausgaben und Einnahmen
bedeutende Risiken bestehen, die sowohl eine Liquiditätslücke
verusachen, als auch ein Finanzierungsproblem darstellen könnten. Je
nach Ausmass, wie diese Risiken eintreffen, könnten die Darlehen
nicht mehr zurückbezahlt werden.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Landesausstellung
werden in einer Studie der Universität Neuenburg auf mindestens 2,2
Milliarden Franken geschätzt (1,2 Mia. für die Drei-Seen-Region sowie
1 Mia. für den Rest der Schweiz). Zudem ergeben sich auch erhebliche
Einnahmen für die öffentliche Hand, beispielsweise durch ein höheres
MWSt-Aufkommen.
Im Vergleich zu den zwei letzten Landesausstellungen (1939 und
1964) lässt sich feststellen, dass die Kosten im Verhältnis zum
Bruttoinlandprodukt durchaus in vergleichbarem Rahmen liegen.
Der Bundesrat will alles daran setzen, dass die Landesausstellung
in der beabsichtigen Form durchgeführt werden kann und zu einem
Erfolg wird. Dafür braucht es die zusätzliche Finanzhilfe des Bundes.
9 Auswirkungen für den Bund
9.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 wurden 130 Millionen
Franken für die Durchführung der Landesausstellung bewilligt (110
Mio. Beiträge und 20 Mio. Defizitgarantie). Mit dem Bundesbeschluss
vom 16. Dezember 1999 wurden weitere 250 Millionen Franken bewilligt
(50 Mio. für Aufwendungen der bundeseigenen Projekte, 130 Mio. für
Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, 50 Mio.
Beiträge für die Finanzierung der besonderen Infrastrukturprojekte
und des KMU-Programmes sowie 20 Mio. Beiträge zur Sicherstellung der
Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999).
Mit Beschluss vom 16. Juni 2000 bewilligte das Parlament eine
zusätzliche Defizitgarantie von 338 Millionen Franken. Am 13. Juni
2001 wandelte es davon 300 Millionen Franken in ein Darlehen um
(Nachtrag I/2001). Mit der vorliegenden Botschaft wird ein
zusätzliches Darlehen in der Höhe von 120 Millionen Franken
beantragt. Gleichzeitig sollen auch die verbleibenden
Defizitgarantien von insgesamt 58 Millionen Franken in ein Darlehen
umgewandelt werden. Die Darlehen belaufen sich damit auf 608
Millionen Franken.
Das Gesamtengagement des Bundes beträgt somit 838 Millionen
Franken (ohne die Beiträge der Bundesämter an Ausstellungen im Rahmen
ihrer ordentlichen Kredite und die Leistungen der Armee von insgesamt
rund 26 Mio.).
9.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
10 Legislaturplanung
Das Vorhaben ist in der Legislaturplanung 1999-2003 nicht
enthalten.
11 Rechtliche Grundlagen
Die Ausführungen in Ziffer 6 der Botschaft vom 22. Mai 1996 (BBl
1996 III 337) zu den rechtlichen Grundlagen für einen Beitrag des
Bundes an die Landesausstellung 2001 hinsichtlich der
Verfassungsmässigkeit, dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage
und der Erlassform haben grundsätzlich auch für den Beschluss über
eine zusätzliche Finanzhilfe des Bundes für die Expo.02 Gültigkeit.
Der Beschluss regelt ausschliesslich die Erteilung eines Darlehens
und die Umwandlung der Defizitgarantien in ein Darlehen. Er ist
deshalb in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden
(Art. 163 Abs. 2 BV).
Die Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung bilden die
verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung der Darlehen an die
Landesausstellung.
12 Ausgabenbremse
Für die Gewährung der zusätzlichen Finanzhilfe an die
Landesausstellung ist nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der
Bundesverfassung die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder eines
jeden Rates nötig.
Bundesbeschluss über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der
Landesausstellung 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung, nach
Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ... beschliesst:
Art. 1
Für ein Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft der
Landesausstellung 2002 wird ein Zusatzkredit in der Höhe von 120
Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Die mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 bewilligte
Defizitgarantie von 20 Millionen Franken und die mit dem
Bundesbeschluss vom 16. Juni 2000  bewilligte verbleibende
Defizitgarantie von 38 Millionen Franken werden in ein Darlehen
zugunsten der Landesausstellung 2002 umgewandelt.
Art. 3
1 Die Darlehen nach Artikel 1 und 2 sind vom Verein
Landesausstellung zu einem von der Finanzverwaltung festzulegenden
Vorzugszinssatz zu verzinsen.
2 Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn die gegenüber dem Verein
Landesausstellung bestehenden und von ihm anerkannten Forderungen
privater Dritter (Banken und Lieferanten) vollständig befriedigt
sind.
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Kontakt:

Bruno Altermatt
Tel. +41/31/322'20'08

Weitere Storys: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Weitere Storys: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
  • 23.01.2002 – 11:04

    Presserohstoff Spirit of Davos - Stiftung the Spirit of Davos

    Bern (ots) - 1. Spirit of Davos - Stiftung «In the Spirit of Davos» Um den Dialog mit den WEF-Kritikern zu fördern, hat sich in Kreisen der Bündner Behörden die Idee einer Plattform «In the Spirit of Davos» entwickelt. Sie versteht sich als Prozess der Abkehr vom weitgehend in sich geschlossenen Szenario hin zur Entwicklung einer offenen Plattform, welche einen gewaltfreien Meinungsstreit zwischen den ...

  • 23.01.2002 – 10:46

    Bundesrat befürwortet Rückkehr des WEF nach Davos

    Bern (ots) - Das World Economic Forum (WEF) ist nach Einschätzung des Bundesrats eine unverändert wichtige Institution für die Schweiz. Deshalb setzt er sich dafür ein, dass die Jahresversammlungen des WEF ab 2003 wieder in Davos stattfindet. Er ist bereit, die Durchführung des Forums in Davos aktiv zu unterstützen, sich an den Kosten für die Sicherheit des WEF 2003 und nachfolgender Treffen namhaft ...

  • 22.01.2002 – 08:52

    Neue Strategie und neue Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung

    Bern (ots) - Die sich rasch verändernde politische und wirtschaftliche Risikolage führt zu einer umfassenden Neuausrichtung und damit zu einer Anpassung der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Seit den ...