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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Erhöhung der Alkoholsteuer in Prüfung

Bern (ots)

21. Mai 2003 (EFD) Eine Erhöhung des
Einheitssteuersatzes auf Alkoholika kommt dieses Jahr kaum mehr in 
Frage. Hingegen ist der Bundesrat bereit, eine Erhöhung der 
Alkoholsteuer für später zu prüfen. Das schreibt er in seiner heute 
verabschiedeten Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Heiner 
Studer (EVP/AG).
In seinem Postulat vom 21. März 2003 hatte Studer den Bundesrat 
aufgefordert, seine Kompetenz wahrzunehmen und die Steuern auf 
Spirituosen mit dem Hauptziel der Konsumverminderung zu erhöhen.
Der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat ist zu entnehmen, dass 
der Spirituosenkonsum in den letzten drei Jahren stark zugenommen 
hat. Das würde eigentlich eine rasche Erhöhung der 
Spirituosensteuern rechtfertigen. Der im Jahre 1999 eingeführte 
einheitliche Steuersatz für inländische und für importierte 
Spirituosen habe indessen zu einem deutlichen Konkurrenzdruck auf 
die inländische Produktion und mithin zu einem schmerzhaften 
Strukturwandel im Brennereigewerbe geführt. Wegen der 
vergleichsweise hohen Obstpreise seien vor allem jene Produzenten 
betroffen, die inländisches Obst zu Spirituosen verarbeiteten. Wie 
weit eine Lösung für die kleinen inländischen Brennereien möglich 
ist, wird zurzeit geprüft. Das erfordert eine gewisse Zeit. Eine 
Erhöhung des Einheitssteuersatzes noch im Laufe dieses Jahres kommt 
darum für den Bundesrat kaum mehr in Frage.
Auskunft: 
Christoph Zurbrügg, Eidg. Alkoholverwaltung, Tel.: 031 309 13 70
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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