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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger

Bern (ots)

Die Vorschläge einer Expertenkommission für ein
vereinfachtes und vereinheitlichtes Verfahren zur Sanierung und
Liquidation von Banken sind in der Vernehmlassung auf breite
Zustimmung gestossen. Ebenfalls begrüsst wurde eine Anpassung des
Schutzes der Einleger an das Schutzniveau der EU. Der Bundesrat
beauftragt das EFD, eine entsprechende Botschaft zur Änderung des
Bankengesetzes vorzulegen.
Wie dem heute veröffentlichten Bericht über die Ergebnisse der
Vernehmlassung entnommen werden kann, wurden Stossrichtung und Inhalt
der Vorschläge im Bereich der Sanierung und Liquidation von Banken
weitgehend begrüsst. Die Änderungswünsche einiger
Vernehmlassungsteilnehmer betreffen vornehmlich die Mitsprache der
Bankeigner im Verfahren und die Rechtsfolgen, die sich aus
Sanierungs- und Liquidationsverfahren für die Abwicklungen in
Zahlungs- und Abwicklungssystemen ergeben.
Die Vorschläge der Experten im Bereich des Einlegerschutzes
stiessen ebenfalls auf grosse Zustimmung, so namentlich die neu
geschaffene Möglichkeit, Kleinstgläubiger mit Einlagen bis zu 5000
Franken vor allen anderen Gläubigern auszuzahlen oder auch die
Erweiterung des Konkursprivilegs auf sämtliche Einlagen. Das neue
Obligatorium für die Einlagensicherung, die sich weiterhin weitgehend
auf eine Selbstregulierung der Banken stützen soll, stiess ebenfalls
auf Zustimmung. Opposition erwuchs einzig der vorgesehenen Sicherung
für diejenigen privilegierten Einlagen, die gesamthaft den Betrag
übersteigen, der ohne Gefahr für das Einlagensicherungssystem selber
noch tragbar wäre. Die Expertenkommission hatte hier vorgeschlagen,
dass die betroffenen Banken - es handelt sich um einige wenige
Grossbanken - diese Einlagen gesondert mit einem Versicherungsvertrag
oder mit Lösungen am Kapitalmarkt zu sichern hätten.
Gestützt auf die weitgehend positiven Reaktionen zum Bericht hat
der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur
Änderung des Bankengesetzes beauftragt. Die noch offenen und
umstrittenen Punkte sollen mit den betroffenen Kreisen vorgängig
bereinigt werden.

Kontakt:

Barbara Schaerer,
Eidg. Finanzdepartement,
Tel. +41 31 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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