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Bundesanwaltschaft BA

Verfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung durch Bedienstete des Bundes

Bern (ots)

Der Bundesrat bezeichnet einen Vertreter des Bundesanwalts
Der Bundesrat hat Arthur Hublard, alt
Generalprokurator des Kantons Jura, als ausserordentlichen Vertreter
des Bundesanwalts zur Führung eines gerichtspolizeilichen Verfahrens
der Bundesanwaltschaft (BA) betreffend eine Verletzung des
Amtsgeheimnisses bezeichnet.
Aufgrund einer Anzeige von Ende Juni 2001 hat die BA ein
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte
Bedienstete des Bundes betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses
(Art. 320 StGB) und Verletzung der beruflichen Schweigepflicht (Art.
35 DSG) eröffnet. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der
Veröffentlichung von Informationen aus einem vertraulichen Bericht
des Bundesamts für Polizei (BAP) in einem Presse-Artikel. Es richtet
sich aus diesem Grund auch gegen die Autoren der entsprechenden
Publikation; sie werden Teilnahme an einer Verletzung des
Amtsgeheimnisses sowie der Veröffentlichung amtlicher geheimer
Verhandlungen (Art. 293) verdächtigt.
Da als Urheber für die Verletzung des Amtsgeheimnisses
Mitarbeitende des BAP und der BA in Frage kommen, hat die
Bundesanwaltschaft dem Bundesrat beantragt, die Leitung des
Verfahrens einer aussenstehenden Persönlichkeit zu übetragen, welche
die Ermittlungen in der nötigen Unabhängigkeit führen kann. Dieses
Vorgehen stützt sich auf Artikel 16, Abschnitt 3 des Bundesgesetzes
über die Bundesstrafrechtspflege. Dieser sieht vor, dass der
Bundesrat in besonderen Fällen Vertreter des Bundesanwalts bezeichnen
kann.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft,
Tel. +41 31 322 81 69

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