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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Kosten der Oeffentlichkeitsarbeit des Bundes

Bern (ots)

Mit einem neuen Erhebungsverfahren schafft die Eidg.
Finanzverwaltung mehr Transparenz über die Kosten der
Oeffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung. Die Gesamtkosten für die
Oeffentlichkeitsarbeit haben sich im Jahr 2000 auf 62,5 Mio. Franken
belaufen. Ueber 50 Prozent davon, rund 33,7 Mio. Franken, machen die
Personalkosten aus. Von diesen Zahlen hat der Bundesrat gestern
Mittwoch Kenntnis genommen.
Ueber die Aktivitäten der Oeffentlichkeitsarbeit und die daraus
resultierenden Kosten bestand bisher innerhalb der Bundesverwaltung
zu wenig Transparenz. Eine Ausscheidung der Kosten nach dem
Verwendungszweck war nur vereinzelt möglich, da die Ausgaben in der
Finanzrechung auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt werden. Auf
Wunsch der Finanzkomission des Nationalrates hat der Bundesrat der
Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Bundeskanzlei den Auftrag
erteilt, ein von der Finanzrechung getrenntes
Kostenerhebungsverfahren zu entwickeln. Mit Blick auf die zunehmende
Bedeutung der Informationstätigkeit und im Interesse einer
effizienten Wahrnehmung des Informationsauftrages wurden die
notwendigen Voraussetzungen für vermehrte Transparenz und eine
gezieltere Steuerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen
geschaffen.
Die Kosten 2000 wurden retrospektiv mit einer Uebergangslösung
erhoben, die sich teilweise an das Erhebungsverfahren anlässlich der
Beantwortung der Interpellation Borer (Informationsflut in der
Bundesverwaltung) vom 24. März 2000 anlehnt. Die sieben Departemente,
die Bundeskanzlei und rund 70 Bundesämter mussten die Personal- und
Sachkosten der Oeffentlichkeitsarbeit nach einem vorgegebenen
Produktekatalog auflisten. Dieser enthält u.a. Lohn- und
Arbeitsplatzkosten, Kosten der Medienarbeit, Druck- und
Gestaltungskosten von Publikationen und Kampagnen, Kommissionen und
Honorare Dritter, Internet und spezifische Informatikkosten. Nicht
berücksichtigt wurden gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten (z.B.
die Abstimmungserläuterungen oder die Kampagne zur Volkszählung),
Uebersetzungskosten, Intranet und die interne Personalinformation.
Die Erfahrungen der Uebergangslösung werden in das definitive
Erfassungsverfahren einfliessen, mit dem die Kosten ab 2001 erfasst
werden.
Personalkosten
Erstmals wurden nicht nur die Informationsbeauftragten erhoben,
sondern alle
Berufskategorien (PR-Berater, Webmaster, Sekretariate)
berücksichtigt, welche sich teilweise oder ausschliesslich mit
Oeffentlichkeitsarbeit beschäftigen. Gesamthaft befassen sich beim
Bund 432 Personen mit Kommunikationsaufgaben, die sich 347
Hundert-Prozent-Stellen teilen. Berücksichtigt man nur die für die
Oeffentlichkeitsarbeit verwendete Arbeitszeit (63% der gesamten
Arbeitszeit), so ergibt sich folgendes Bild: Information 114
Vollzeitstellen, Public Relations und Publikationen 28
Vollzeitstellen, Internet 37 Vollzeitstellen, Sekretariat und übrige
Personen 39 Vollzeitstellen (Total 218 Vollzeitstellen). Die
resultierenden Personalkosten inklusive Büro und Infrastruktur
belaufen sich auf 33,7 Mio. Franken.
Sachkosten
Die gesamten Sachkosten, inkl. Druckkosten, Kampagnenkosten,
Honorare an Externe, spezifische Informatikkosten u.a., ergeben 28,8
Mio. Franken. Die grössten Kostenträger sind die bei der EDMZ
eingestellten Druckkosten (10, 5 Mio. Franken) und die Kommissionen
und Honorare an Werbe- und PR-Agenturen (9,4 Mio. Franken).
Totalkosten
Die Gesamtkosten der Oeffentlichkeitsarbeit des Bundes gemäss dem
vorgegebenen Produktekatalog belaufen sich auf 62,5 Mio. Franken. Die
Kosten für Pflichtpublikationen, Uebersetzungen und die interne
Information wurden nicht berücksichtigt.
Synergien schaffen
Ein effizienter Mitteleinsatz kann durch die Nutzung von
Synergien, die Eliminierung von Doppelspurigkeiten und eine engere
Koordination auf Stufe Aemter und Departemente unterstützt werden. Im
Hinblick auf die Nutzung von Sparpotentialen empfehlen die
Finanzverwaltung und die Bundeskanzlei, dass Eigenleistungen
(Konzeption, Redaktion) Vorrang vor teureren Fremdaufträgen haben
müssten, sofern die Ressourcen intern vorhanden sind. PR-Produktionen
sollten sich im wesentlichen auf Schwerpunktgeschäfte beschränken.
Die interne Bereitstellung von Leistungen (z.B. Grafik), die heute
extern eingekauft werden, könnte mittelfristig zur Kostenreduzierung
beitragen.

Kontakt:

Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel +41 31 322 61 39

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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