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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Erster Nachtrag zum Voranschlag 2001

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute den ersten Nachtrag zum
Voranschlag 2001 gutgeheissen, mit dem er dem Parlament
Nachtragskredite im Betrag von insgesamt 929 Millionen unterbreitet.
Diese Nachtragskredite erhöhen das gesamte Ausgabenvolumen um 1,9
Prozent; sie liegen deutlich über den Vergleichswerten der
vergangenen Jahre. Mehr als die Hälfte dieser Kredite steht mit zwei
Bereichen im Zusammenhang, nämlich mit der Umwandlung einer
Defizitgarantie zu Gunsten der Expo.02 in ein Darlehen (300 Mio) und
mit den Arbeitgeber-beiträgen an die Pensionskasse des Bundes (203
Mio).
Die Umwandlung einer Defizitgarantie zu Gunsten der Expo.02 in ein
Darlehen erfordert einen Nachtragskredit von 300 Millionen. Im Juni
2000 hat das Parlament eine Defizitgarantie in der Höhe von 338
Millionen zu Gunsten der Expo.02 bewilligt. Der Bundesrat schlägt
vor, 300 Millionen dieser Defizitgarantie in ein Darlehen
umzuwandeln, um die Liquidität der Expo.02 sicherzustellen. Die
Defizitgarantie wird dadurch auf 38 Millionen verringert. Mit der
vorgeschlagenen Umwandlung wird das Gesamtengagement des Bundes nicht
erhöht.
Die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes (PKB)
machen Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 203 Millionen
notwendig. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus Faktoren, die von der
PKB nicht direkt steuerbar sind. Beispielsweise blieb der
Portfolioertrag deutlich unter dem budgetierten Wert; nun muss der
Bund die 111 Millionen finanzieren, die sich aufgrund der Anpassung
der Renten an die Teuerung ergeben. Von den weiteren Gegebenheiten,
die Mehrkosten verursacht haben, sind hervorzuheben: die Anpassung
der versicherungstechnischen Faktoren, die vollständige Finanzierung
der Arbeitgeberbeiträge im Anschluss an Lohnmassnahmen sowie die
Dossier- und Datenbereinigung.
Die übrigen wichtigen Anträge betreffen höhere Ausgaben im
Militärbereich (128 Mio, davon 70 Mio für die MWST), einen
Ueberbrückungskredit für Tadschikistan (106 Mio), die Entsorgung von
tierischen Abfällen infolge des Verbots der Tiermehle und der
Extraktionsfette, die bei der Herstellung von Tiermehl entstehen (28
Mio), Mehrausgaben für die zivilen Bauten (26 Mio) und für den
Unterhalt der Nationalstrassen infolge der dringenden Arbeiten, die
nach den Unwettern im Wallis vorgenommen werden mussten (19 Mio).
Zum Schluss möchten wir hervorheben, dass der Bundesrat
vorschlägt, den Zahlungsrahmen der Institutionen der
Forschungsförderung für die Jahre 2000 - 2003 um 35 Millionen auf
1549,4 Millionen zu erhöhen.

Kontakt:

Bruno Brügger, Eidgenössische Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 97;
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, 3003 Bern,
Tel. +41 31 322 60 33, Fax: +41 31 323 38 52,
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: www.efd.admin.ch.

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  • 09.03.2001 – 13:57

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